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Finanzierung
Förderung

Unter 1 % Zinsen: Förderung beim Hauskauf in Sachsen

Die SAB vergibt zinsverbilligte Darlehen für Immobilienkäufer in Sachsen. Sichere Dir jetzt eine Förderung. Tipps & Infos.

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Mehrere Kirchen liegen hinter einem Fluss neben einer Brücke in der Dresdner Innenstadt

Was ist das SAB-Familienwohnen?

Das Familienwohnen-Programm der Sächsischen Aufbaubank unterstützt Familien mit Kindern durch zinsvergünstigte Kredite beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Auch Modernisierungen oder Umbaumaßnahmen an bestehenden Immobilien können gefördert werden, sofern diese nach dem Kauf wieder bewohnbar gemacht werden sollen.

  • Pro Kind im Haushalt sind 50.000 € Darlehenssumme möglich.
  • Zusätzlich können Familien mit niedrigem Einkommen bis zu 30.000 €, Familien mit einem Schwerbehinderten im Haushalt bis zu 15.000 € an ergänzendem Förderdarlehen erhalten.
  • Für Immobilien, die vor 1990 gebaut wurden und unmittelbar nach dem Erwerb umfassenden Modernisierungsbedarf haben, können weitere bis zu 50.000 € bereitgestellt werden.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren, der effektive Jahreszins liegt bei 0,95 %, die Tilgungsrate beträgt 3,9 % pro Jahr. Für die Bewilligung müssen mindestens 15 % der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Rechenbeispiel Förderung SAB-Familienwohnen

  • Kinder im Haushalt: 2
  • Laufzeit: 25 Jahre
Finanzierung nur mit Bankdarlehen Finanzierung mit SAB-Familienwohnen
Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 300.000 € 300.000 €
Eigenkapital 50.000 € 50.000 €
Finanzierungsbedarf 250.000 € 250.000 €
Aufteilung der Finanzierung 100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
100.000 € SAB-Familienwohnen (0,95 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate 1.238,19 € 1.111,50 €
Restschuld nach 25 Jahren 121.457,36 € 83.448,86 €

  • Enorme Zinsersparnis
    Über die 25-jährige Laufzeit werden insgesamt 76.015,50 € an Zinsen gespart.
  • Geringere Monatsbelastung
    Die monatliche Rate ist sofort um 126,69 € niedriger (1.111,50 € vs. 1.238,19 €), was die Liquidität des Haushalts verbessert.
  • Schnellere Entschuldung
    Die Restschuld nach 25 Jahren ist um 38.008,50 € geringer (83.448,86 € vs. 121.457,36 €), was die Anschlussfinanzierung stark vereinfacht und verbilligt.

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Wer ist für das SAB-Familienwohnen berechtigt?

Für die Förderung gelten bestimmte Vorgaben zur Immobilie sowie zum Haushaltseinkommen. Die Immobilie darf festgelegte Wohnflächen- und Kostengrenzen nicht überschreiten.

  • Eine vierköpfige Familie darf bis zu 145 Quadratmeter Wohnfläche erwerben und
  • Gesamtkosten von maximal 535.000 € nicht überschreiten
  • Für einen Haushalt mit sechs Personen gelten 175 Quadratmeter und bis zu 645.000 € Gesamtkosten.

Zusätzlich müssen Antragsteller bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

  • Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern darf maximal 70.000 € Jahresbrutto verdienen.
  • Bei zwei Erwachsenen und vier Kindern steigt die Obergrenze auf bis zu 93.000 € Jahresbrutto.

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