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Finanzierung
Förderung

Förderung für Deinen Hauskauf in Baden-Württemberg: Sichere Dir 1 % Zinsen!

Junge Familien aufgepasst: Sichere Dir jetzt 1 % Zinsen mit einem geförderten Darlehen der L-Bank in Baden-Württemberg. Tipps & Infos für Hauskäufer:innen.

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Rote Sandsteinbrücke in der Heidelberger Innenstadt über einen breiten Fluss

Was ist das Z-15 Darlehen?

Die L-Bank in Baden-Württemberg unterstützt den Hauskauf oder Neubau junger Familien mit dem Z-15 Darlehen (Basisförderung). Die geförderte Immobilie muss vom Antragsteller selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.

Das Darlehen bietet eine Zinsverbilligung auf 1 % pro Jahr für 15 Jahre. Dafür verlangt die L-Bank eine anfängliche Tilgung von 2,25 % pro Jahr. Bei weiterem Familienzuwachs können Tilgungszuschüsse von bis zu 6.500 € gewährt werden.

Die maximale Darlehenshöhe orientiert sich an der Haushaltsgröße.

Stand November 2025 gelten folgende aktualisierte Richtwerte:

  • 4-köpfige Familie: bis zu 333.000 €
  • 6-köpfige Familie: bis zu 398.000 €

Beispielrechnung für das Z-15 Darlehen in Baden-Württemberg

  • Zinsbindung: 15 Jahre
  • Laufzeit: 15 Jahre
Finanzierung nur mit Bankdarlehen Finanzierung mit Z-15 Darlehen
Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 300.000 € 300.000 €
Eigenkapital 50.000 € 50.000 €
Finanzierungsbedarf 250.000 € 250.000 €
Zinssatz 3,4 % 1,0 %
Anfängliche Tilgung 2,25 % 2,25 %
Monatliche Rate 1.177,08 € 677,08 €
Restschuld nach 15 Jahren 140.132,05 € 159.009,06 €
Gezahlte Zinsen (15 Jahre) 102.007,05 € 30.884,04 €

Monatliche Entlastung: 500 € weniger pro Monat

Zinsersparnis: Du zahlst nur 30.884 € Zinsen statt 102.007 €.

Liquiditätsvorteil: Die deutlich niedrigere Rate verschafft Dir über die 15 Jahre mehr als 90.000 € geringere Gesamtbelastung, trotz höherer Restschuld von etwa +19.000 €.

Wer bekommt das Z-15 Darlehen?

Das zinsvergünstigte Darlehen richtet sich an Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Der Antragsteller darf kein weiteres selbst nutzbares Wohneigentum besitzen.

Auch das Haushaltseinkommen spielt eine Rolle.

Beispiel Richtwerte (Stand 11/2025):

  • 4-köpfige Familie: Einkommensobergrenze 87.000 € pro Jahr
  • Für jede weitere Person steigen die Grenzen um 9.500 €

Zudem müssen Antragsteller mindestens 15 % der Gesamtkosten als Eigenkapital einbringen (z. B. Ersparnisse, Bausparguthaben oder andere liquide Mittel).

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