Hauskauf in NRW: Die NRW.Bank-Eigentumsförderung 2026
Förderungen von der NRW.BANK: Zinsgünstige Darlehen für Deinen Immobilienkauf oder Neubau. Was Du wissen musst!

Was ist die NRW.BANK-Eigentumsförderung?
Die NRW.BANK vergibt für Neubauten und den Erwerb von Immobilien in Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen. Durch die Eigentumsförderung können Kreditnehmer mit niedrigem oder durchschnittlichem Einkommen bis zu 184.000 € an zinsverbilligtem Darlehen beantragen.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Preiskategorie der Region, in der die zu fördernde Immobilie gebaut oder gekauft wird.
- In der günstigsten Preiskategorie liegt die maximale Darlehenssumme bei 100.000 €
- In der höchsten Preiskategorie bei 184.000 €
- Zusätzlich gewährt die NRW.Bank für Familien pro Kind oder Person mit Schwerbehinderung weitere 24.000 € an Darlehen.
Für die Eigentumsförderung sind Tilgungszuschüsse von 10 % vorgesehen. Erfüllt die Immobilie bestimmte energetische Voraussetzungen, können höhere Zuschüsse gewährt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbestimmungen der NRW.BANK.
Der Zinssatz für die Eigentumsförderung kann unter bis zu 0,5 % pro Jahr betragen. Die Zinsbindung liegt bei 30 Jahren.
Neben der Förderung müssen mindestens 7,5 % der Gesamtkosten aus Eigenmitteln finanziert werden. Dazu zählen eigenes Kapital, der Wert eines bereits vorhandenen Grundstücks oder auch Eigenleistungen beim Bau, die Kosten für Handwerker reduzieren.
Beispielrechnung für die NRW.BANK Eigentumsförderung
- Laufzeit: 30 Jahre
- Extreme Zinsersparnis
Die Gesamtfinanzierungskosten sinken von 3,4 % auf nur 1,63 %. Dies führt zu einer Zinsersparnis von über 82.800 € über die Laufzeit von 30 Jahren.
- Massive Entlastung der Liquidität
Die monatliche Belastung sinkt drastisch um 230,22 € (von 1.108,70 € auf 878,48 €). Diese monatliche Ersparnis summiert sich über 30 Jahre auf über 82.800 € (was genau der Zinsersparnis entspricht, da die Restschuld nicht angegeben ist, aber die Annuitätenformel für eine volle Tilgung in der Regel zur Berechnung genutzt wird).
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Wer bekommt die NRW.BANK-Eigentumsförderung?
Voraussetzung für die Vergabe der Eigentumsförderung der NRW.BANK ist der Standort der Immobilie in Nordrhein-Westfalen. Außerdem muss die Immobilie von den Antragsteller:innen zur Eigennutzung erworben oder gebaut werden.
Immobilienkäufer:innen dürfen zudem bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Die höchsten Darlehensbeträge werden an Haushalte in der Einkommensgruppe A vergeben. In dieser Einkommensgruppe liegt das mögliche Jahresbruttoeinkommen für einen Zweipersonenhaushalt bei etwa 45.000 €, für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern darf das Jahresbruttoeinkommen bis zu 59.000 € betragen.
Für einen Haushalt der Einkommensgruppe B, die niedrigere Darlehen bewilligt bekommt, liegt die Obergrenze für einen Zweipersonenhaushalt bei etwa 61.000 € brutto und für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern bei etwa 83.000 € brutto pro Jahr.
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