Heizung modernisieren: Kosten, Förderung und Finanzierung 2026
Du willst Deine Heizung modernisieren? Hier erfährst Du kurz und kompakt, welche Kosten entstehen, welche Förderung 2026 möglich ist und worauf Du beim Antrag achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze
- Die KfW-Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten.
- Für ein Einfamilienhaus sind aktuell bis zu 28.000 € förderfähig.
- Selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni erhalten, darunter aktuell 16 % Klimageschwindigkeitsbonus.
- Wichtig: Erst Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag und nach der Zusage mit dem Einbau starten.
- Für Vermieter gilt beim Heizungstausch eine besondere Mieterhöhungsgrenze von 0,50 € pro m².
Warum Du Deine Heizung modernisieren solltest
Heizen gehört zu den größten Energieposten im Haushalt. Gleichzeitig werden in Deutschland noch viele Wohnungen mit fossilen Energieträgern beheizt. Laut Zensus 2022 werden 56 % der Wohnungen mit Gas und 19 % mit Öl beheizt. Nur 3 % nutzen Solar- oder Geothermie, Umwelt- oder Abluftwärme.
Eine Heizungsmodernisierung kann deshalb mehrere Vorteile haben: Eine neue Anlage kann den Energieverbrauch und die laufenden Kosten reduzieren, fossile Energieträger ersetzen und das Risiko unerwarteter Reparaturen verringern.
Auch die Förderung ist ein wichtiger Faktor. Aktuell können selbstnutzende Eigentümer neben der Grundförderung weitere Boni erhalten. Gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 schrittweise reduziert.
Wann solltest Du Deine Heizung modernisieren?
Einen festen Zeitpunkt gibt es nicht. Alter, Zustand, Energieverbrauch und Wärmebedarf des Gebäudes spielen eine wichtige Rolle.
Wenn Deine Heizung bereits älter ist oder häufiger repariert werden muss, lohnt es sich, frühzeitig Angebote einzuholen. So hast Du mehr Zeit, verschiedene Heizsysteme zu vergleichen und die Finanzierung zu planen.

Heizung modernisieren: Welche Möglichkeiten hast Du?
Welche Heizung für Dein Haus passt, hängt unter anderem vom Gebäude, Wärmebedarf und vorhandenen Heizsystem ab.
Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus der Luft, dem Erdreich oder Grundwasser. Sie gehören zu den Heizsystemen, die über die KfW-Heizungsförderung gefördert werden können.
Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nennt die Verbraucherzentrale aktuell durchschnittlich rund 36.000 € als Richtwert. Der tatsächliche Preis hängt unter anderem von Gebäude, Anlage und Einbau ab.
Biomasseheizung
Auch Biomasseheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Wärmenetz
Ist an Deinem Wohnort ein geeignetes Gebäude- oder Wärmenetz vorhanden, kann auch ein Anschluss eine Möglichkeit sein. Auch dieser wird von der KfW im Rahmen der Heizungsförderung berücksichtigt.
Gas- oder Ölheizung
Gas- und Ölheizungen können grundsätzlich weiterhin eingebaut werden. Für neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen gelten allerdings steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffanteile. Eine Förderung über die KfW-Heizungsförderung gibt es für den Einbau einer neuen fossilen Heizung nicht.
Heizung modernisieren: Was kostet das?
Wie viel eine neue Heizung kostet, hängt stark vom System und Deinem Gebäude ab. Auch notwendige Zusatzarbeiten können den Preis beeinflussen.
Hinweis: Die Kosten sind grobe Orientierungswerte inklusive Einbau. Sie variieren je nach Gebäude, Leistung, Montageaufwand und notwendigen Zusatzarbeiten. Die Angaben sollten vor Veröffentlichung anhand einer einheitlichen, aktuellen Quelle geprüft werden.
Auch für die Förderung gilt: Nicht automatisch die komplette Rechnung ist förderfähig. Die KfW legt eigene Höchstbeträge fest.
Förderung für die Heizung: Was gilt 2026?
Für den Heizungstausch ist bei Privatpersonen die KfW mit dem Förderprogramm 458 zuständig. Seit der Anpassung vom 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen.
30 % Grundförderung
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Sie kann grundsätzlich auch von Vermieter genutzt werden.
Für die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Aktuell beträgt dieser 16 %.
Der Bonus gilt unter anderem beim Austausch bestimmter alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen.
Ab Februar 2027 sinkt der Bonus schrittweise:
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer kann zusätzlich ein Einkommensbonus infrage kommen. Er beträgt je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40 %, 30 % oder 10 %.
Die maximale Förderung ist begrenzt. Grundsätzlich sind bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen sind bis zu 80 % möglich.
Beispiel
Deine neue Heizung kostet 32.000 €. Bei einem Einfamilienhaus werden davon maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.
Bei 30 % Grundförderung sind das 8.400 €.
Kommt zusätzlich der aktuelle Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % infrage, sind weitere 4.480 € möglich.
In diesem Beispiel ergibt sich damit ein Zuschuss von 12.880 € beziehungsweise 46 % der förderfähigen Kosten.
Welche Förderung Du tatsächlich bekommst, hängt von Deinen persönlichen Voraussetzungen und der konkreten Maßnahme ab.

Förderung beantragen: Diese Reihenfolge musst Du beachten
Hier solltest Du besonders genau sein. Denn wer die Reihenfolge nicht einhält, kann die Förderung verlieren.
1. Angebot einholen
Lass Dir von einem Fachbetrieb ein konkretes Angebot erstellen. Für den Förderantrag brauchst Du außerdem die erforderliche Bestätigung zum Antrag.
2. Vertrag mit Förderklausel abschließen
Vor dem Antrag muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten.
3. Antrag bei der KfW stellen
Danach stellst Du den Antrag über „Meine KfW“.
4. Förderzusage abwarten
Erst nach der Zusage solltest Du mit der Umsetzung beginnen.
5. Heizung einbauen lassen und Nachweise einreichen
Nach dem Einbau werden die erforderlichen Nachweise und Rechnungen eingereicht.
Heizung finanzieren: Welche Möglichkeiten hast Du?
Nicht jeder kann den Eigenanteil einer neuen Heizung aus Rücklagen bezahlen. Neben einem klassischen Modernisierungskredit kann unter bestimmten Voraussetzungen der KfW-Ergänzungskredit infrage kommen.
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann zusätzlich zu einer bereits zugesagten Förderung genutzt werden. Er kann bis zu 120.000 € je Wohneinheit betragen. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 € kann beim Ergänzungskredit Plus ein zusätzlicher Zinsvorteil möglich sein.
Auch ein klassischer Modernisierungskredit der Bank kann eine Option sein. Vergleiche dabei nicht nur die monatliche Rate, sondern vor allem Zinssatz, Laufzeit und Gesamtkosten.
Heizung modernisieren als Vermieter: Was gilt bei der Mieterhöhung?
Auch Vermieter können einen Teil der Kosten eines Heizungstauschs auf die Miete umlegen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen.
Bei einer geförderten Heizungsmodernisierung greift § 559e BGB. Grundsätzlich können jährlich 10 % der berücksichtigungsfähigen Kosten umgelegt werden. Fördermittel und ein pauschaler Anteil für ersparte Erhaltungskosten werden dabei berücksichtigt.
Ohne Förderung kann grundsätzlich die Regelung des § 559 BGB greifen. Danach können 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten jährlich umgelegt werden. Kosten, die ohnehin für die Erhaltung der Immobilie angefallen wären, müssen dabei herausgerechnet werden.
Für den Heizungstausch gilt außerdem eine besondere Grenze: Die monatliche Miete darf dadurch innerhalb von sechs Jahren um höchstens 0,50 € pro m² Wohnfläche steigen.
Bei einer 80-m²-Wohnung entspricht das maximal 40 € zusätzlicher Miete pro Monat.
Heizung modernisieren und Steuern: Was kannst Du absetzen?
Wenn Du Deine Immobilie selbst bewohnst, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage kommen.
Sie beträgt insgesamt 20 % der begünstigten Kosten und wird über drei Jahre verteilt: 7 % im ersten Jahr, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr. Insgesamt können maximal 40.000 € berücksichtigt werden.
Wichtig: Für dieselbe Maßnahme kannst Du nicht gleichzeitig die KfW-Förderung und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen.
Bei vermieteten Immobilien gelten andere steuerliche Regeln. Kosten für Instandhaltung und Modernisierung können grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber auch als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten und müssen dann über die Abschreibung berücksichtigt werden.
Bei größeren Maßnahmen solltest Du die steuerliche Behandlung deshalb individuell prüfen lassen.
FAQ: Häufige Fragen zur Heizungsmodernisierung
Wann lohnt es sich, die Heizung zu modernisieren?
Als Faustregel gilt: Ist Deine Heizung bereits 15 bis 20 Jahre alt, solltest Du ihren Zustand prüfen und einen möglichen Austausch frühzeitig planen. Auch häufige Reparaturen oder ein hoher Energieverbrauch können dafür sprechen, dass sich eine Modernisierung lohnt. Der Sommer eignet sich gut, um Angebote einzuholen und den Heizungstausch vorzubereiten, bevor die Heizperiode beginnt. Eine Energieberatung hilft Dir dabei, ein passendes Heizsystem zu finden und mögliche Förderungen zu prüfen.
Wie viel kostet eine neue Heizung?
Die Kosten hängen stark vom Heizsystem und Gebäude ab. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet laut Verbraucherzentrale durchschnittlich rund 36.000 €. Der tatsächliche Preis kann davon abweichen.
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Je nach Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen. Grundsätzlich sind bis zu 70 % möglich, in bestimmten Fällen bis zu 80 %.
Kann ich die Heizung erst einbauen und danach die Förderung beantragen?
Nein. Vor dem Antrag muss zwar bereits ein Vertrag mit entsprechender Förderklausel bestehen, mit der Umsetzung solltest Du aber erst nach der Förderzusage beginnen.
Wie lange gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?
Aktuell beträgt er 16 %. Ab Februar 2027 sinkt er zunächst auf 12 % und anschließend schrittweise. Ab August 2028 entfällt der Bonus.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Du musst Dich grundsätzlich für die öffentliche Förderung oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG entscheiden.
Kann ich als Vermieter die Kosten auf die Miete umlegen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Beim Heizungstausch gilt dabei eine besondere Obergrenze von 0,50 € pro m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren.
Fazit: Heizung modernisieren 2026
Wenn Deine Heizung älter wird, lohnt es sich, den Austausch frühzeitig zu planen. Du kannst verschiedene Systeme vergleichen, Angebote einholen und prüfen, welche Förderung für Dich infrage kommt.
2026 ist dabei besonders interessant, weil der Klimageschwindigkeitsbonus aktuell noch 16 % beträgt und ab Februar 2027 schrittweise sinkt.
Das Wichtigste bei der Förderung ist die Reihenfolge:
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