Der Optionskauf ist eine Möglichkeit für Kaufinteressent:innen, eine Immobilie erst einmal zur Probe zu mieten und dann die Option zu erhalten, diese zu kaufen. Im Gegensatz zum Mietkauf sind die Bewohner:innen allerdings nach Ablauf der Mietphase nicht verpflichtet, die Immobilie zu erwerben. Entscheiden sich die Mieter:innen, die Immobilie zu erwerben, werden die bereits gezahlten Mietzahlungen ganz oder teilweise auf den Kaufpreis angerechnet.
Zusätzlich zum klassischen Mietvertrag wird bei einem Optionskauf zwischen Vermieter- und Mieter:innen eine Vereinbarung über die Modalitäten des Optionskaufs getroffen. Hier wird beispielsweise festgehalten, wie lange die Mietphase sein wird, welcher Anteil der Mietzahlungen im Nachhinein auf den Kaufpreis angerechnet wird und wie lange die Kaufoption für die Immobilie besteht.
Nachdem die Mietphase zu Ende ist, stehen die Bewohner:innen vor der Frage, ob sie die bewohnte Immobilie wirklich erwerben wollen. In diesem Fall müssen sie den Kaufpreis nach Abzug der bereits geleisteten Mietzahlungen auf einen Schlag entweder durch Eigenkapital oder durch einen Kredit begleichen.
Beim Optionskauf haben Immobilieninteressent:innen sowohl Vor- als auch Nachteile. Die wichtigsten sind die folgenden: