Die Jahressperrfrist bezeichnet den Zeitraum nach dem Erwerb einer Immobilie, in dem die Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht zulässig ist. Durch die Jahressperrfrist sollen Mieter:innen beim Verkauf der gemieteten Wohnung vor einer sofortigen Kündigung wegen Eigenbedarfs geschützt werden. Die Jahressperrfrist tritt dann in Kraft, wenn eine Mietwohnung nach dem Verkauf in eine Eigentumswohnung umgewandelt und vom:von der Käufer:in bezogen werden soll. Ausnahmen von der Jahressperrfrist sind nur in sehr seltenen Fällen möglich, wie etwa wenn der:die Käufer:in glaubhaft machen kann, dass die Wohnung unbedingt zur Selbstnutzung benötigt wird.
Je nach Region variiert die Länge der Jahressperrfrist. Üblich sind hier Fristen von drei Jahren, wobei in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch Fristen von bis zu 10 Jahren festgesetzt werden können. Beim Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung sollten Käufer:innen immer mit zusätzlichen Kosten planen, die durch die anhaltende Vermietung der gekauften Wohnung anfallen.