Weil die Schlüsselübergabe meist erst mehrere Wochen nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags stattfindet und in diesem keine konkreten Mängel vermerkt sind, ist es sowohl für Käufer:innen als auch für Verkäufer:innen wichtig, den Zustand der Immobilie genau zu vermerken. Oftmals sehen Käufer:innen das Haus vor der Schlüsselübergabe nur möbliert, wodurch mögliche Schäden oder Mängel erst bei der Schlüsselübergabe bemerkt werden. Wenn diese Mängel nicht im Übergabeprotokoll vermerkt werden, ist es meist unmöglich, den Verkäufer im Nachhinein zur Beseitigung der Mängel zu verpflichten. Wird die Immobilie mängelfrei übergeben, können sich Verkäufer:innen durch den Vermerk im Übergabeprotokoll vor späteren Ansprüchen durch den:die Käufer:in schützen.
Das Übergabeprotokoll sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten: