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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an einer Immobilie und schafft Sicherheit beim Kauf.

Was steht im Grundbuchauszug?

Im Grundbuch sind alle wichtigen Daten der vorhandenen Immobilien und Grundstücke einer Gemeinde vermerkt. Im ersten Teil des Grundbuchauszugs findest Du folgende allgemeine Angaben: 

  • Zuständiges Grundbuchamt
  • Grundbuchblattnummer
  • Gemarkung: Bezeichnung des Orteils
  • Flurstücksnummer: Nummer des Grundstücks auf der Flurkarte
  • Datum: Tag der Ausstellung des Grundbuchauszugs

Außerdem sind Daten zur Immobilie im Grundbuchauszug enthalten. Das sind die Lage und genaue Adresse der Immobilie sowie die exakte Größe des Grundstücks in Quadratmetern. Zudem gibt das Dokument Auskunft über die Nutzungsart der Grundstücksfläche. Ein Grundstück, das für die landwirtschaftliche Nutzung vermerkt ist, kann nicht als Bauland verwendet werden.

Die darauf folgende Abteilung I des Grundbuchauszugs gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks. In dieser Abteilung findest Du:

  • Eigentümer: persönliche Daten und Adresse
  • Erwerbsart: Eigentumserwerb, z. B. durch Kauf oder Erbschaft
  • Datum der Eintragung: notarieller Eintrag zum Eigentumserwerb
  • Eigentumsanteile: bei mehreren Eigentümern

In den Abteilungen II und III des Grundbuchauszugs sind alle wichtigen Beschränkungen und Lasten des Grundstücks aufgeschlüsselt. Das sind:

  • Wege- und Leitungsrechte: Zufahrtsrechte von Nachbargrundstücken sowie ggf. verlegte Wasserleitungen der Gemeinde
  • Vorkaufsrechte: wenn Vorkaufsrechte der Gemeinde vorhanden
  • Nießbrauch: Nutzungsrechte durch beispielsweise Mieter oder Angehörige des Verkäufers
  • Erbbaurechte: Nutzungs- und Bebauungsrechte durch Bewohner
  • Grundpfandrechte: Grundschulden, Hypotheken oder sonstige Schulden (inkl. Gläubiger, Reihenfolge der Gläubiger und Höhe der Belastung)
  • Sonstige Vermerke: eventuelle Insolvenz- oder Auflassungsvermerke

Wofür benötigt man einen Grundbuchauszug beim Hauskauf?

Einen Grundbuchauszug kann nicht jeder beantragen. Um den Auszug zu erhalten, musst Du dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das können beispielsweise eine Erbschaft oder ein Kaufvertrag sein. Beim Immobilienkauf übernimmt der Notar meist die Beantragung des Grundbuchauszugs.

Beim Haus- oder Wohnungskauf gibt der Grundbuchauszug in erster Linie Sicherheit. Nachdem Du den Grundbuchauszug eingesehen hast, kannst Du sichergehen, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie ist. Zudem ist es sinnvoll, sich bei eventuellen Belastungen der Immobilie nicht auf die Aussagen des Verkäufers zu verlassen, sondern diese im Grundbuchauszug zu prüfen. Auch die genaue Lage und Größe des Grundstücks sind vermerkt, sodass Dir eventuelle Unstimmigkeiten spätestens jetzt auffallen.

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