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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wofür Hauskäufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen und wie Du sie beantragen kannst

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eines der wichtigsten Dokumente, die Hauskäufer beim Immobilienkauf kennen sollten, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Eintragung der neuen Eigentümer ins Grundbuch möglich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, sobald die neuen Eigentümer der Immobilie die Grunderwerbsteuer für den Immobilienkauf an das Finanzamt überwiesen haben. Anschließend übersenden die Käufer die Bescheinigung an das Grundbuchamt, welches den Eintrag der neuen Immobilieneigentümer im Grundbuch vornimmt.  

Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, können sich Immobilienkäufer entweder direkt selbst an das zuständige Finanzamt wenden, oder die Beantragung der Bescheinigung bequem von einem Notar übernehmen lassen. Wird die Immobilie in gerader Linie in der Familie verkauft oder vererbt, ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig, da in diesen Fällen auch keine Grunderwerbsteuer fällig wird. 

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