Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Eines der wichtigsten Dokumente, die Hauskäufer:innen beim Immobilienkauf kennen sollten, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Eintragung der neuen Eigentümer:innen ins Grundbuch möglich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, sobald die neuen Eigentümer:innen der Immobilie die Grunderwerbsteuer für den Immobilienkauf an das Finanzamt überwiesen haben. Anschließend übersenden die Käufer:innen die Bescheinigung an das Grundbuchamt, welches den Eintrag der neuen Immobilieneigentümer:innen im Grundbuch vornimmt.
Um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, können sich Immobilienkäufer:innen entweder direkt selbst an das zuständige Finanzamt wenden, oder die Beantragung der Bescheinigung bequem von einer:einem Notar:in übernehmen lassen. Wird die Immobilie in gerader Linie in der Familie verkauft oder vererbt, ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig, da in diesen Fällen auch keine Grunderwerbsteuer fällig wird.
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