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Flurkarte

Warum die Flurkarte beim Hauskauf wichtig ist und was Du über die Flurkarte Deiner Immobilie wissen musst

Was ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte, oftmals auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt, ist ein offizielles Dokument, welches die exakten Flurstücksgrenzen einer Gemeinde enthält. Die Flurkarte ist beim Immobilienkauf essentiell, um die genauen Abmessungen von Grund- und Flurstücken zu kennen. Die Flurkarte enthält zusätzlich zu den Flurstücksgrenzen die Lage der einzelnen Flurstücke, die Flurstücksnummern, die Grenzen der Grundstücke einer Gemeinde, die Art und Lage der Bebauung und viele weitere Daten über die Topographie und Bebauung eines Gebiets. 

Flurstück & Grundstück: Die Unterschiede

Während die Flurkarte zwar Auskunft über die Flurstücke gibt, müssen Flurstücke und Grundstücke nicht immer identisch sein. Ein Grundstück kann ein Teil eines Flurstücks sein oder aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Flurkarte enthält zusätzlich zu den Grenzen der Flurstücke auch Angaben darüber, welches Flurstück zu welchem Grundstück gehört. 

Wozu benötigen Hauskäufer:innen die örtliche Flurkarte?

Immobilienkäufer:innen benötigen die Flurkarte aus verschiedenen Gründen. So gibt die Flurkarte Auskunft über die genauen Grenzen des Grundstücks, was Sicherheit für Interessent:innen bietet. Darüber hinaus wird anhand der Flurkarte die zu zahlende Grunderwerbsteuer berechnet, die einen großen Teil der Nebenkosten beim Hauskauf ausmacht. Werden beim Hauskauf An- oder Umbauten geplant, ist die Flurkarte essentiell für die Planung der Baumaßnahmen und die Beantragung der Baugenehmigung. 

Die Flurkarte wird vom örtlichen Katasteramt verwaltet. Hauskäufer:innen können hier einen Auszug der Flurkarte beantragen, welcher gegen eine Gebühr meist binnen weniger Tage bis Wochen bereitgestellt wird. Die Bereitstellung eines Flurkartenauszugs kostet bei den meisten Katasterämtern in üblicher Kartengröße zwischen 15 und 60 €. Werden Änderungen an der Flurkarte von Hauskäufer:innen vorgenommen, wie beispielsweise die Zusammenlegung von Grundstücken oder die Änderung der Nutzungsart, sind diese allerdings kostenlos.