Die Instandhaltungskosten für eine Immobilie sind alle Kosten, die Eigentümer:innen tragen müssen, um ihre Immobilie in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Sie fallen an, wenn Reparaturen und Wartungen zu bezahlen sind, wodurch der Wert der Immobilie für die Zukunft gesichert wird. Kosten, die für die Beseitigung von Schäden oder Mängeln anfallen, werden ebenfalls hinzugerechnet. Für Immobilienbesitzer:innen und Kaufinteressent:innen ist es besonders wichtig, immer einen Überblick über die Instandhaltungskosten zu behalten, um bösen Überraschungen vorzubeugen.
Die Instandhaltungskosten einer Immobilie setzen sich aus vielen verschiedenen Kosten zusammen. Das sind die wichtigsten:
Mit laufenden Wartungskosten müssen Immobilienbesitzer:innen in regelmäßigen Abständen rechnen. Diese Kosten fallen an, um die ordnungsgemäße Funktion der Technik und des Gebäudes zu gewährleisten. Hierzu zählen unter anderem die Wartung der Heizung, Gebühren für die Instandhaltung des Schornsteins oder die Wartung der Sanitäranlagen, wodurch Rohrverstopfungen vermieden werden.
Anders als die laufenden Kosten einer Immobilie lassen sich Reparaturkosten oft nur schwer vorhersagen. Wird die Wartung einer Immobilie vernachlässigt, führt das oft zu deutlich höheren Reparaturkosten im Nachhinein. Die häufigsten Reparaturkosten sind beispielsweise die Behebung von Schäden am Dach durch Witterung, die Reparatur von defekten oder undichten Fenstern und Türen oder elektrische Geräte, die durch die häufige Nutzung kaputt gegangen sind.
Um den optischen Zustand einer Immobilie zu erhalten, fallen Kosten für kosmetische Maßnahmen an. Durch die kosmetische Instandhaltung der Immobilie wird der Wert erhalten und der Wohnkomfort verbessert. Die Kosten für kosmetische Maßnahmen fallen beispielsweise für einen frischen Innen- oder Außenanstrich, Gartenarbeiten oder eine Renovierung des Innenraums an.
Um die Immobilie technisch auf dem neuesten Stand zu halten und somit auch die laufenden Kosten für Energie zu senken, fallen oft hohe Kosten für die Modernisierung an. Die Modernisierungskosten werden allerdings oftmals staatlich gefördert und müssen so nur teilweise von den Hauseigentümer:innen beglichen werden. Zu den Modernisierungskosten zählen beispielsweise Kosten für eine Erneuerung des Heizungssystems, eine Verbesserung der Dämmung oder der Einbau einer PV-Anlage.