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Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Infos & Rechenbeispiel

Die Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen ist gesetzlich geregelt und sollte min. 1,00–1,50 € / m² monatlich betragen, um Eigentümer vor unerwartet hohen Kosten zu bewahren.

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Hausflur eines Wohngebäudes mit Blick auf den Fahrstuhl und den Zugang zu einer Eigentumswohnung

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Pflicht für Eigentümer: Die Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 21 WEG) und sichert Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
  • Richtwerte zur Berechnung: 1,00–1,50 € / m² / Monat oder Peterssche Formel (baukostenbasiert).
  • Sichere Anlage: Rücklage muss getrennt, zweckgebunden und risikoarm (z. B. Tagesgeld) verwaltet werden.
  • Private Rücklage sinnvoll: Für das Sondereigentum solltest Du zusätzlich ca. 1–2 € / m² / Monat zurücklegen.

Was ist die Instandhaltungsrücklage für eine Eigentumswohnung?

Die Instandhaltungsrücklage ist ein fester Geldbetrag, den alle Eigentümer einer Eigentumswohnung regelmäßig zahlen. Er dient dazu, größere Reparaturen und Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren, also an Gebäudeteilen, die allen gehören. Hierzu gehören das Dach, die Fassade, das Treppenhaus, die Heizung oder der Aufzug. So wird sichergestellt, dass nötige Maßnahmen nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern oder plötzlich hohe Sonderumlagen auf die Eigentümer zukommen.

Gesetzlicher Rahmen

Im Unterschied zum klassischen Einfamilienhaus, bei dem der Eigentümer allein für Reparaturen verantwortlich ist, regelt bei Eigentumswohnungen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Eigentum. Laut § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nur gegeben, wenn eine angemessene Rücklage für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gebildet wird. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Immobilie, sowohl für aktuelle Eigentümer als auch für potenzielle Käufer, da sie zentrales Element zur Werterhaltung der Immobilie ist.

Wie wird die Höhe der Instandhaltungsrücklage für eine Eigentumswohnung berechnet?

Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht, denn die passende Höhe hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter, Zustand und dem Umfang des gemeinschaftlichen Eigentums ab. Besondere Ausstattungen wie Aufzug, Tiefgarage und Flachdach können die Kosten in die Höhe treiben.

Folgende Faustformeln kannst Du für die Berechnung der Instandhaltungsrücklage für eine Eigentumswohnung nutzen:

Orientierung an der Petersschen Formel

  • Wird in der Immobilienwirtschaft häufig genutzt, um die Rücklage langfristig planbar zu machen.
  • Geht davon aus, dass über einen Zeitraum von 80 Jahren etwa 1,5-fache der ursprünglichen Herstellungskosten des Gebäudes in die Instandhaltung investiert werden muss.

Jährliche Rücklage = (Herstellungskosten × 1,5) / 80 Jahre × Anteil des Gemeinschaftseigentums

Beispiel: Bei Herstellungskosten von 2.000 € / m² und einem Gemeinschaftsanteil von 70 % ergibt sich eine empfohlene Rücklage von rund 26 € / m² pro Jahr.

Alternative: Pauschale Beträge pro Quadratmeter

Viele Verwalter greifen auf vereinfachte Pauschalbeträge zurück. Diese liegen meist zwischen 0,80 € und 1,50 € pro m² Wohnfläche und Monat, je nach Alter und Zustand der Immobilie. 

Dabei gilt:

  • Neubauten (bis ca. 5 Jahre): ca. 0,80 € / m² / Monat
  • Bestandsimmobilien (älter als 10 Jahre): 1,00–1,50 € / m² / Monat
  • Sanierungsbedürftige Objekte: eher höher, je nach konkretem Zustand

Diese Sätze können durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft angepasst werden, sollten aber regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn größere Maßnahmen wie eine Dachsanierung oder die Erneuerung der Heizungsanlage absehbar sind.

Beispielrechnung mit der Petersschen Formel

Wir gehen aus von einer Wohnung mit 80 m² Wohnfläche in einem Gebäude mit 10 Einheiten und durchschnittlichem Ausstattungsstandard (inkl. Aufzug). Die Herstellungskosten für das Gebäude lagen ursprünglich bei ca. 2.000  € / m².

Durchschnittliche Instandhaltungskosten über 30 Jahre

Maßnahme Häufigkeit Durchschnittskosten (gesamt) Anteil pro Wohnung (10 WE)
Dachsanierung alle 30 Jahre 80.000 € 8.000 €
Heizungsanlage erneuern alle 25–30 Jahre 50.000 € 5.000 €
Fassadenanstrich & Dämmung alle 20–30 Jahre 60.000 € 6.000 €
Aufzugmodernisierung alle 20–25 Jahre 40.000 € 4.000 €
Treppenhaus & Gemeinschaftsflächen alle 15–20 Jahre 20.000 € 2.000 €
Sonstiges (Türen, Technik etc.) variabel 30.000 € 3.000 €
Summe (30 Jahre) 280.000 € 28.000 €

Erforderliche Rücklage für 80 m² Wohnung (über 30 Jahre): ca. 28.000 €. Dies entspricht etwa 77 € / Monat (ohne Zinsen, vereinfacht gerechnet).

Was passiert mit dem Geld aus der Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung?

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, dass das Geld der Gemeinschaft sicher und getrennt vom Vermögen des Verwalters aufbewahrt werden muss. Daraus ergeben sich klare Anforderungen:

  • Getrenntes Rücklagenkonto: Die Rücklage muss auf einem separaten Konto verwaltet werden, ausschließlich auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft (nicht auf den Verwalter).
  • Zweckbindung: Das Geld darf ausschließlich für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum verwendet werden.
  • Verwalterwechsel-sicher: Die Rücklage bleibt Eigentum der WEG, auch wenn der Verwalter wechselt oder insolvent wird.

Wo wird das Geld typischerweise angelegt?

  • Tagesgeldkonten (flexibel, täglich verfügbar, geringe Zinsen)
  • Festgeldkonten (etwas höhere Zinsen, Laufzeiten von 6 bis 36 Monaten üblich)
  • Sparkonten mit Kündigungsfrist (planbar, aber nicht sofort verfügbar)

Diese Varianten bieten zwar keine hohen Erträge, erfüllen aber das wichtigste Ziel: Sicherheit und Verfügbarkeit.

Was ist nicht erlaubt?

Risikoinvestments wie

  • Keine Aktien oder Fonds
  • Keine Immobilien-Investitionen
  • Keine Mischfonds oder spekulative Anlagen

sind tabu. Die Rücklage ist kein Anlagevermögen, sondern eine Sicherheitsreserve und darf daher keinen Kapitalrisiken ausgesetzt sein.

Wer entscheidet über die Anlage?

Die Entscheidung über die Art der Geldanlage trifft in der Regel der Verwalter, allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des WEG-Beschlusses. Transparenz ist hier entscheidend: Die Kontobewegungen müssen regelmäßig offengelegt werden, z. B. im Rahmen der Jahresabrechnung oder auf Verlangen einzelner Eigentümer. Die Eigentümergemeinschaft kann (und sollte) mitentscheiden, über:

  • Art und Anzahl der Konten
  • Bankverbindung
  • Möglichkeiten zur Zinsoptimierung

Sollte ich zusätzlich für meine Wohnung Geld zurücklegen?

Die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft deckt ausschließlich Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ab. Alles, was zu Deinem Sondereigentum gehört, ist nicht enthalten, also in der Regel Innenbereiche Deiner Wohnung, z. B.:

  • Bodenbeläge
  • Sanitäreinrichtungen
  • Fenster von innen (manchmal auch ganz, je nach Teilungserklärung)
  • Elektrik innerhalb der Wohnung
  • Innenwände, Türen, Küche, etc.

Erfahrungswerte zeigen, dass zusätzlich auch eine private Rücklage für das Sondereigentum empfehlenswert ist. Vor allem, wenn Du langfristig planst, in der Wohnung zu wohnen oder sie vermietest.

Eine einfache Faustregel:

1–2 € / m² Wohnfläche und Monat zusätzlich privat zurücklegen.