Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude in Deutschland.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Energieverbrauch von Immobilien in Deutschland senken und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden fördern. Zudem ist vorgeschrieben, wie Energieausweise die Effizienz einer Immobilie bewerten und wie der Energiebedarf einer Immobilie ermittelt wird. Im November 2020 löste das GEG die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und fasst nun alle bautechnischen Vorgaben einheitlich zusammen.
Das GEG betrifft alle Personen, die in Deutschland Immobilien bauen, besitzen oder kaufen möchten.
Zunächst verpflichtet das GEG auch 2025 nicht zum sofortigen Einbau einer umweltfreundlichen Heizung oder zur Durchführung von Dämmungsmaßnahmen. Bleibt die Immobilie weiter im Besitz der bisherigen Eigentümer, muss das Heizungssystem erst bei Inkrafttreten einer kommunalen Vorgabe erneuert werden. Dann sind auch ungedämmte Heizungsrohre nachträglich zu dämmen. Wird die Immobilie verkauft, müssen die neuen Eigentümer innerhalb von 2 Jahren die Vorgaben des GEG erfüllen.
Folgende Anforderungen stellt das GEG an Bestandsgebäude:
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Soll an einem Bestandsgebäude eine Sanierung durchgeführt werden, müssen die Anforderungen des GEG ebenfalls erfüllt werden. Wird das gesamte Gebäude umfassend energetisch saniert, sind die Anforderungen ähnlich wie die der Neubauten. Die Immobilie darf nach Fertigstellung der Sanierung maximal 40 % mehr Energie verbrauchen als ein durch das GEG festgelegtes Referenzgebäude.
Diese Vorgabe gilt nur bei einer vollständigen Sanierung. Bei einzeln durchgeführten Sanierungsmaßnahmen regelt das GEG, dass sich die Energieeffizienz durch die Durchführung von Einzelmaßnahmen nicht verschlechtern darf. Des Weiteren findet das GEG keine Anwendung, wenn weniger als 10 % eines Bauteils der Immobilie erneuert werden.
Bei größeren Sanierungsmaßnahmen an einem Bauteil muss im Anschluss der vorgeschriebene maximale Wärmedurchgangskoeffizient eingehalten werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient oder U‑Wert beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter in einer bestimmten Zeit verloren geht. Bei der Sanierung der Außenwände oder des Dachs muss ein U‑Wert von 0,24 eingehalten werden, bei einer Sanierung der Fenster ein Wert von maximal 1,3. Der U‑Wert der Immobilie kann im Rahmen einer Energieberatung von einem Experten ermittelt werden.
Außerdem schreibt das GEG die Ausstellung eines Energieausweises vor, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Energieausweis wird von einem Energieberater ausgestellt und beziffert den energetischen Zustand einer Immobilie. Besonders beim Verkauf hat der Energieausweis einen starken Einfluss auf den Wert der Immobilie.
Die strengsten Anforderungen hat das Gebäudeenergiegesetz an Neubauten. Hier muss der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden. Das bedeutet, dass maximal 55 % der Energie verbraucht werden dürfen, die ein ähnliches, im GEG genanntes Referenzgebäude benötigen würde. Das Heizsystem muss mindestens zu 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden. Zudem dürfen die verwendeten Bauteile die vorgeschriebenen U-Werte des GEG nicht überschreiten.
Damit Du beim Hauskauf nicht mit unvorhergesehenen Kosten konfrontiert wirst, solltest Du bereits vor der Besichtigung die geltenden Regelungen des GEG für die gewünschte Immobilie prüfen.