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Sanierung
Neubau

Gebäudeenergiegesetz (GEG) Zusammenfassung: Das gilt 2026

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude in Deutschland.

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Zwei Paar Füße in bunten Socken, die an einem weißen Heizkörper angelehnt sind

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für Hauskäufer und Hausbesitzer.
  • Es bestimmt die Minimalanforderungen an die energetische Effizienz einer Immobilie und gibt Rahmenbedingungen für Neubauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden vor.
  • Vorgaben macht das Gesetz insbesondere für Heizungs- und Klimatechnik sowie Wärmedämmung:
    • Die Heizungs- und Klimatechnik soll auf erneuerbare Energien ausgerichtet werden.
    • Dank verbesserter Wärmedämmung soll ein sparsamer Einsatz von Energie ermöglicht werden.

Zusammenfassung – Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Energieverbrauch von Immobilien in Deutschland senken und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden fördern. Zudem ist vorgeschrieben, wie Energieausweise die Effizienz einer Immobilie bewerten und wie der Energiebedarf einer Immobilie ermittelt wird. Im November 2020 löste das GEG die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und fasst nun alle bautechnischen Vorgaben einheitlich zusammen.

Im Jahr 2024 wurde das GEG durch das sog. Heizungsgesetz verschärft, welches in 2026 durch die Regierung weiter angepasst werden soll.

Wen betrifft das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das GEG betrifft alle Personen, die in Deutschland Immobilien bauen, besitzen oder kaufen möchten.

Eigentümer von Bestandsgebäuden:
  • Vor dem Kauf sollte die Energiebilanz der Immobilie geprüft werden.
  • Bei Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, kann innerhalb von zwei Jahren nach Kauf ein Austausch erforderlich werden, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
  • Fördermöglichkeiten für Heizungsmodernisierung oder Dämmmaßnahmen können die Kosten reduzieren.

Käufer von Bestandsgebäuden:
  • Neubauten müssen die Energieeffizienzstandards des GEG erfüllen, insbesondere den Einsatz von erneuerbaren Energien für Heizungssysteme.
  • Die Mindestvorgabe: 65 % der Heizenergie müssen aus erneuerbaren Quellen stammen.
  • Auch für Neubauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine Rolle, um lokale Vorgaben zur Energieversorgung einzuhalten.

Käufer von Neubauten:
  • Bestehende Öl- oder Gasheizungen müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt sind oder die kommunale Wärmeplanung einen Austausch vorsieht.
  • Ab Mitte 2026 gilt die Pflicht in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern; für alle anderen Kommunen ab Mitte 2028.
  • Der Einbau klimafreundlicher Heizsysteme, etwa Wärmepumpen, wird durch staatliche Förderungen mit bis zu 70 % Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen gefördert.
  • Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden, ein sofortiger Austausch ist also nicht zwingend erforderlich

Das Gebäudeenergiegesetz: Anforderungen für Bestandsgebäude

Zunächst verpflichtet das GEG selbst auch 2026 nicht zum sofortigen Einbau einer umweltfreundlichen Heizung oder zur Durchführung von Dämmungsmaßnahmen. Die Pflichten hängen von der kommunalen Wärmeplanung ab:

  • In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern tritt die Pflicht voraussichtlich ab Mitte 2026 in Kraft.
  • In allen anderen Kommunen gilt die Pflicht ab Mitte 2028.
  • Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden; ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend erforderlich.
  • Bei der Nachrüstung oder beim Austausch alter Heizungen können Hausbesitzer staatliche Förderungen in Anspruch nehmen – sozial gestaffelt bis zu 70 % Zuschuss bei geringem Einkommen.

Folgende Anforderungen stellt das GEG an Bestandsgebäude:

Austausch der Heizung:
  • Heizungssysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden.
  • Neu verbaute Heizungssysteme müssen mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Der Einbau von Öl- oder Gasheizungen wird künftig in vielen Regionen durch die kommunale Wärmeplanung eingeschränkt oder untersagt.

Dämmung des Dachs:
  • Entweder das Dach oder die oberste Geschossdecke müssen nachträglich gedämmt werden.

Dämmung von Heizungsrohren:
  • Warmwasserleitungen, die durch unbeheizte Räume verlaufen, müssen umfassend isoliert werden.

Hinweis für Käufer:
  • Wird die Immobilie verkauft, müssen die neuen Eigentümer die Vorgaben des GEG innerhalb von zwei Jahren erfüllen.

Mit diesen Regelungen stellt das GEG sicher, dass Bestandsgebäude schrittweise energieeffizienter werden, während Hausbesitzer gleichzeitig von Förderungen profitieren und funktionierende Heizungen nicht sofort ersetzen müssen.

Willst Du wissen, was eine Sanierung Deiner Immobilie kostet und wie viel Du bei den Heizkosten sparen kannst? Mit unserem Sanierungsrechner erhältst Du innerhalb von 2 Minuten alle wichtigen Informationen zu Deiner Sanierung!

Sanierung von Bestandsgebäuden: Das besagt das GEG

Soll an einem Bestandsgebäude eine Sanierung durchgeführt werden, müssen die Anforderungen des GEG ebenfalls erfüllt werden. Wird das gesamte Gebäude umfassend energetisch saniert, sind die Anforderungen ähnlich wie die der Neubauten. Die Immobilie darf nach Fertigstellung der Sanierung maximal 40 % mehr Energie verbrauchen als ein durch das GEG festgelegtes Referenzgebäude.

Diese Vorgabe gilt nur bei einer vollständigen Sanierung. Bei einzeln durchgeführten Sanierungsmaßnahmen regelt das GEG, dass sich die Energieeffizienz durch die Durchführung von Einzelmaßnahmen nicht verschlechtern darf. Des Weiteren findet das GEG keine Anwendung, wenn weniger als 10 % eines Bauteils der Immobilie erneuert werden.

Bei größeren Sanierungsmaßnahmen an einem Bauteil muss im Anschluss der vorgeschriebene maximale Wärmedurchgangskoeffizient eingehalten werden. Der Wärmedurchgangskoeffizient oder U‑Wert beschreibt, wie viel Wärme pro Quadratmeter in einer bestimmten Zeit verloren geht. Bei der Sanierung der Außenwände oder des Dachs muss ein U‑Wert von 0,24 eingehalten werden, bei einer Sanierung der Fenster ein Wert von maximal 1,3. Der U‑Wert der Immobilie kann im Rahmen einer Energieberatung von einem Experten ermittelt werden.

Außerdem schreibt das GEG die Ausstellung eines Energieausweises vor, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Der Energieausweis wird von einem Energieberater ausgestellt und beziffert den energetischen Zustand einer Immobilie. Besonders beim Verkauf hat der Energieausweis einen starken Einfluss auf den Wert der Immobilie.

Das Gebäudeenergiegesetz: Anforderungen für Neubauten

Die strengsten Anforderungen hat das Gebäudeenergiegesetz an Neubauten. Hier muss der Standard eines KfW-Effizienzhauses 55 erreicht werden. Das bedeutet, dass maximal 55 % der Energie verbraucht werden dürfen, die ein ähnliches, im GEG genanntes Referenzgebäude benötigen würde. Das Heizsystem muss mindestens zu 65 % durch erneuerbare Energien betrieben werden. Zudem dürfen die verwendeten Bauteile die vorgeschriebenen U-Werte des GEG nicht überschreiten.

{{gebäudeenergiegesetz-2026}}

Was das Gebäudeenergiegesetz 2026 für Hauskäufer bedeutet

Damit Du beim Hauskauf nicht mit unvorhergesehenen Kosten konfrontiert wirst, solltest Du bereits vor der Besichtigung die geltenden Regelungen des GEG für die gewünschte Immobilie prüfen. 

  • Energieausweis prüfen: Der Energieausweis enthält alle wichtigen energetischen Daten der Immobilie: Die Energieeffizienzklasse, das Baujahr der Heizung, den Energiebedarf und die von der Heizung genutzte Energiequelle. Lies alle Daten aus dem Energieausweis ab und prüfe, ob Du von den Regelungen des GEG direkt betroffen bist.
  • Austauschpflicht der Heizung beachten: Heizungen älter als 30 Jahre können abhängig von der kommunalen Wärmeplanung innerhalb von 2 Jahren nach Kauf ersetzt werden müssen. Pflicht ab Mitte 2026 in Städten >100.000 Einwohner, ab Mitte 2028 in allen anderen Kommunen. Förderungen bis zu 70 % möglich.
  • Sanierungsmaßnahmen planen: Wenn Du die Immobilie in einem sanierungsbedürftigen Zustand erwerben möchtest, solltest Du die Regelungen des GEG für Sanierungen beachten. Die Beachtung dieser Regelungen kann eventuell zu Mehrkosten führen, die Du in Dein Budget einplanen solltest.
  • Fördermöglichkeiten prüfen: Viele Förderungen sind an den energetischen Zustand einer Immobilie geknüpft. Prüfe, ob Du für den Austausch der Heizung oder für die nachträgliche Dämmung der Gebäudehülle staatliche Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch nehmen kannst. 
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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.

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50.000 €
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250.000 €
250.000 €
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250.000 €
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der Finanzierung
100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
90.000 € ISB-Förderung (2,75 % Zinsen)
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Eigenkapital
50.000 €
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20 % (21.600 €)
Finanzierungsbedarf
250.000 €
228.400 €
Aufteilung
der Finanzierung
100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
86.400 € SIKB-Wohnraumförderung (1 % Zinsen)
142.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate
1.108.70 €
901,27 €
Gezahlte Zinsen
(30 Jahre)
149.133,11 €
96.056,87 €
"Unter 1 % Zinsen: Förderung beim Hauskauf in Sachsen"
Finanzierung nur mit Bankdarlehen
Finanzierung mit SAB-Familienwohnen
Kaufpreis inkl.
Kaufnebenkosten
300.000 €
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Eigenkapital
50.000 €
50.000 €
Finanzierungsbedarf
250.000 €
250.000 €
Aufteilung
der Finanzierung
100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
100.000 € SAB-Familienwohnen (0,95 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate
1.238,19 €
1.111,50 €
Restschuld nach
25 Jahren
121.457,36 €
83.448,86 €
Finanzierung nur mit Bankdarlehen
Finanzierung mit IB-Wohneigentumsprogramm
Kaufpreis inkl.
Kaufnebenkosten
300.000 €
300.000 €
Eigenkapital
50.000 €
50.000 €
Finanzierungsbedarf
250.000 €
250.000 €
Aufteilung
der Finanzierung
100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
100.000 € IB-Wohneigentumsprogramm (4,3 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate
1.079,17 €
1.111,50 €
Restschuld nach
25 Jahren
121.457,36 €
83.448,86 €
Finanzierung nur mit Bankdarlehen
Finanzierung mit IB.SH Immo Eigentum-Programm
Kaufpreis inkl.
Kaufnebenkosten
300.000 €
300.000 €
Eigenkapital
50.000 €
50.000 €
Finanzierungsbedarf
250.000 €
250.000 €
Aufteilung
der Finanzierung
100 % Bankdarlehen
(3,4 % Zinsen)
100.000 € IB.SH Immo Eigentum (4,12 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Monatliche Rate
1.125 €
1.185,42 €
Restschuld nach
15 Jahren
152.339,60 €
150.019,85 €
Gezahlte Zinsen
(15 Jahre)
104.839,60 €
113.394,85 €
Mit Eigenkapital
Ohne Eigenkapital
Eigenkapital
50.000 €
0 €
Darlehensbetrag
250.000 €
300.000 €
Effektiver Jahreszins
ca. 3,4 %
ca. 4 %
Monatliche Rate
1.125 €
1.500 €
Restschuld nach
10 Jahren
152.340,60 €
176.954,76 €
Gezahlte Zinsen
104.839,60 €
146.954,76 €
Laufzeit
Zinsbindung
Sollzins pro Jahr
(effectiver Jahrezins)
4 bis 10 Jahre
10 Jahre
0,29 % (0,29 %)
11 bis 25 Jahre
10 Jahre
1,41 % (1,42 %)
11 bis 25 Jahre
20 Jahre
2,72 % (2,75 %)
26 bis 35 Jahre
10 Jahre
1,58 % (1,59 %)
26 bis 35 Jahre
20 Jahre
3,17 % (3,22 %)
Eigenkapital
0 €
30,000 €
50,000 €
80,000 €
Finanzierungs-
bedarf
400.000 €
370.000 €
350.000 €
320.000 €
Monatliche Rate
1.863,33 €
1.723,58 €
1.630,42 €
1.490,67 €
Gesamte Zinsleistungen
3.816,89 €
3.530,62 €
3.339,78 €
3.053,51 €
Restschuld
nach 15 Jahren
295.427,64 €
273.270,57 €
258.499,19 €
236.342,11 €
"Gebäudeenergiegesetz (GEG) Zusammenfassung: Das gilt 2026"
Bauteil
Maximaler U-Wert
Außenwände
0,24
Fenster
1,3
Dachfenster
1,4
Glasdächer
2
Türen
1,8
Dachflächen
0,2
Kellerwände
0,3
"Rent or Buy in Germany: What’s the Best Choice for You?"
‍Years
Renting cost
(€)
Buying cost
(€)
Equity built
(€)
Equity built with appreciation (€)
0
18,000
80,000
0
0
5
113,546
184,400
66,666
73,605
10
219,036
288,800
133,333
162,532
15
335,507
393,200
200,000
269,173
20
464,099
497,600
266,666
396,252
25
606,076
602,000
333,333
546,868
30
762,829
706,400
400,000
724,544
"Wie funktioniert ein Mietkauf? Vor- und Nachteile im Überblick"
Vorteile
kein sofortiges Eigenkapital nötig
sofortige Nutzung der Immobilie
keine Kaufpreissteigerungen während der Mietphase
Ansparen von Eigenkapital während der Mietphase möglich
weniger strenge Bonitätsprüfung als bei herkömmlichen Baufinanzierungen
Nachteile
höhere Gesamtkosten als eine übliche Finanzierung
oftmals höherer Kaufpreis als bei vergleichbaren Immobilien
Verlust von geleisteten Zahlungen beim Rücktritt vom Kauf
meist keine vollständige Anrechnung der Mietkosten auf den Kaufpreis
Mietkauf
Herkömmliche Baufinanzierung
Kaufpreis
300.000 €
300.000 €
Laufzeit
5 Jahre Mietphase,
25 Jahre Finanzierung
30 Jahre Finanzierung
Zinssatz
3,6 %
3,6 %
Mietkosten
60.000 €
0 €
Angerechnete
Mietkosten
0 €
0 €
Kreditbedarf
300.000 €
300.000 €
Monatliche Rate
1.518 €
1.364 €
Gezahlte
Zinsen gesamt
155.402 €
191.017 €
Kreditbedarf
515.402 €
491.017 €
Mietkauf
Herkömmliche Baufinanzierung
Kaufpreis
300.000 €
300.000 €
Laufzeit
5 Jahre Mietphase,
25 Jahre Finanzierung
30 Jahre Finanzierung
Zinssatz
3,6 %
3,6 %
Mietkosten
60.000 €
0 €
Angerechnete
Mietkosten
20.000 €
0 €
Kreditbedarf
280.000 €
300.000 €
Monatliche Rate
1.417 €
1.364 €
Gezahlte
Zinsen gesamt
145.042 €
191.017 €
Kosten gesamt
485.042 €
491.017 €
Mietkauf
Herkömmliche Baufinanzierung
Kaufpreis
300.000 €
300.000 €
Laufzeit
5 Jahre Mietphase,
25 Jahre Finanzierung
30 Jahre Finanzierung
Zinssatz
3,6 %
3,6 %
Mietkosten
60.000 €
0 €
Angerechnete
Mietkosten
30.000 €
0 €
Kreditbedarf
270.000 €
300.000 €
Monatliche Rate
1.366 €
1.364 €
Gezahlte
Zinsen gesamt
139.862 €
191.017 €
Kosten gesamt
469.862 €
491.017 €
Mietkauf
Herkömmliche Baufinanzierung
Kaufpreis
300.000 €
300.000 €
Laufzeit
5 Jahre Mietphase,
25 Jahre Finanzierung
30 Jahre Finanzierung
Zinssatz
3,6 %
3,6 %
Mietkosten
60.000 €
0 €
Angerechnete Mietkosten
48.000 €
0 €
Kreditbedarf
252.000 €
300.000 €
Monatliche Rate
1.275 €
1.364 €
Gezahlte Zinsen gesamt
130.538 €
191.017 €
Kosten gesamt
442.538 €
491.017 €
"Auslandsimmobilie finanzieren: So gelingt der Kauf im Ausland"
Kriterium
Deutsche Bank
Ausländische Bank
Sprache und Beratung
Deutsch, vertraute Prozesse
Fremdsprache, lokale Gepflogenheiten
Bonitätsprüfung
Nach deutschem Standard (Schufa, Einkommen)
Nach lokalen Kriterien, ggf. schwerer nachzuweisen
Grundschuld
auf Auslandsimmobilie
In der Regel nicht möglich
In der Regel möglich
Erforderliches Eigenkapital
Hoch (30-50 %)
Eher moderat (20-30 %), je nach Land
Zinssätze
Stabil, transparent, ggf. höher
Teilweise günstiger, abhängig vom Land
Rechtssicherheit
Hoch
Abhängig vom Land, mehr Unsicherheiten möglich
Zugangsvoraussetzungen
Gute Bonität, evtl. Immobilie in DE
Oft Wohnsitz oder Steuernummer im Land nötig
Geeignet für
Personen mit deutschem Wohnsitz, wenig Auslandserfahrung
Käufer mit lokalen Kontakten oder Erfahrung im Land
"Instandhaltungsrücklage für Dein Haus: Infos & Beispielrechnung"
Bauteil
Intervall
Geschätzte Kosten
Dach
30 bis 50 Jahre
20.000 bis 40.000 €
Fenster
15 bis 20 Jahre
ca. 500 € pro Fenster
Heizung
15 bis 20 Jahre
8.000 bis 20.000 €
Fassade
20 Jahre
5.000 bis 15.000 €
"Instandhaltungsrücklage Eigentumswohnung: Infos & Rechenbeispiel"
Maßnahme
Häufigkeit
Durchschnittskosten (gesamt)
Anteil pro Wohnung
(10 WE)
Dachsanierung
alle 30 Jahre
80.000 €
8.000 €
Heizungsanlage erneuern
alle 25–30 Jahre
50.000 €
5.000 €
Fassadenanstrich
& Dämmung
alle 20–30 Jahre
60.000 €
6.000 €
Aufzugmodernisierung
alle 20–25 Jahre
40.000 €
4.000 €
Treppenhaus
& Gemeinschaftsflächen
alle 15–20 Jahre
20.000 €
2.000 €
Sonstiges (Türen,
Technik etc.)
variabel
30.000 €
3.000 €
Summe (30 Jahre)
280.000 €
28.000 €
Maßnahme
Häufigkeit
Durchschnittskosten (gesamt)
Anteil pro Wohnung
(10 WE)
Dachsanierung
alle 30 Jahre
80.000 €
8.000 €
Heizungsanlage erneuern
alle 25–30 Jahre
50.000 €
5.000 €
Fassadenanstrich & Dämmung
alle 20–30 Jahre
60.000 €
6.000 €
Aufzugmodernisierung
alle 20–25 Jahre
40.000 €
4.000 €
Treppenhaus
& Gemeinschaftsflächen
alle 15–20 Jahre
20.000 €
2.000 €
Sonstiges (Türen,
Technik etc.)
variabel
30.000 €
3.000 €
Summe (30 Jahre)
280.000 €
28.000 €
"Haus bauen oder kaufen? Entscheidungshilfe & Kostenvergleich"
Vorteile
Passgenaue Finanzierung während des Bauprojekts
Zugang zu Sonderförderungen (z.B. KfW-Förderung für Effizienzhaus)
Geringere Maklerprovision und zum Teil niedrigere Grunderwerbsteuer
Bauträger gewähren meist eine Garantie auf das Haus
Nachteile
Längere Laufzeiten und Zwischenfinanzierung können zusätzliche Kosten verursachen
Risiko von Zeitverzögerungen (Doppelbelastung durch Miete und Bauzinsen)
Bereitstellungszinsen und Zwischenfinanzierungskosten, falls der Bau sich verzögert
Planungskomplexität und Abhängigkeit vom Baufortschritt
Vorteile
Schnelle, einmalige Kreditauszahlung, bequemer Prozess
Planungssicherheit, keine Verzögerungen durch Baufortschritt
Sofortiger Einzug möglich, keine Doppelbelastung
Nachteile
Sanierungsbedarf kann die Kosten nachträglich erhöhen
Maklerprovision und Kaufnebenkosten können höher sein als beim Neubau
"Rohr- & Kanalsanierung: Kosten, Verfahren und Finanzierung für Hausbesitzer"
Vorteile
Keine oder kaum Erdarbeiten nötig
Dauer meist nur 1 bis 3 Tage
Oberfläche (Garten, Pflaster, Einfahrt) bleibt unberührt
Nachteile
Nicht geeignet bei stark deformierten oder zusammengebrochenen Rohren
Rohrdurchmesser wird etwas kleiner
Kosten steigen bei vielen Bögen oder Abzweigungen
Vorteile
Sehr schnell (oft in wenigen Stunden erledigt)
Günstig bei kleineren Schäden
Kein Aufgraben notwendig
Nachteile
Nur für punktuelle Risse oder Löcher geeignet
Keine Sanierung der gesamten Leitung, weitere Schäden bleiben bestehen
Vorteile
Dauerhafte Lösung für die nächsten Jahrzehnte, da komplett neue Leitung
Möglichkeit, Gefälle oder Rohrführung zu verbessern
Geeignet bei stark beschädigten oder eingebrochenen Rohren
Nachteile
Hoher Aufwand: Garten, Pflaster oder Wege müssen geöffnet und wiederhergestellt werden
Deutlich höhere Kosten
Längere Ausfallzeiten
‍Verfahren
Aufwand
Preis pro Meter
Gesamtkosten*
Geeignet bei
Inliner-Verfahren
Grabenlos
150 - 450 €
ca. 2.500 - 6.000 €
Risse, Wurzeleinwuchs, Undichtigkeiten
Kurzliner (Teilreparatur)
Punktuell
200 - 400 € pro Schadstelle
ca. 400 - 1.200 €
Einzelne Schadstellen
Offene Bauweise (Austausch)
Mit Erdarbeiten
700 - 1.600 €
ca. 10.000 - 20.000 €
Komplett beschädigte Leitungen
Reinigung / Fräsarbeiten
Vorbereitung
10 - 30 € pro Meter
150 - 450 €
Vorarbeiten für Sanierung
TV-Inspektion & Dichtheitsprüfung
Kontrolle
pauschal 200 - 500 €
Zustandsbewertung, Pflichtnachweis
"Guide: Haus mit Architekt bauen (Kosten & Planung)"
‍Kriterium
Architektenhaus
Fertighaus / Standardhaus
Planung
Frei geplant, Grundriss und Architektur individuell
Vorgefertigte Modelle, eingeschränkte Änderungen
Flexibilität
Hohe Flexibilität bei Raumaufteilung, Design, Materialien
Gering, Änderungen oft teuer oder nicht möglich
Bauweise
Massivbau, Holzrahmen oder Hybrid – abhängig vom Architekten
Standardisierte Bauweise, meist schneller Aufbau
Kosten pro m²
ca. 1.700–1.800 €/m² (Standardausbau) + Architektenhonorar (10–15 %)
Unter 1.500 €/m² Einstiegskosten, Zusatzkosten bei Sonderwünschen
Individualität
Voll umsetzbar, aber kostenintensiv
Begrenzte Umsetzung, manche Wünsche nicht möglich
Zeitaufwand /
Bauleitung
Architekt betreut Planung, Genehmigung, Bauleitung
Anbieter übernimmt meist Baukoordination, weniger individuelle Betreuung
Wiederverkaufswert
Oft höher, durch individuelle Architektur und Qualität
Abhängig von Standardmodell und Lage, weniger Differenzierungsmerkmale
‍ Kostenbestandteil
Beschreibung / Beispiele
Rohbau
Fundament, Wände, Dach – abhängig von Bauweise (Massiv, Holz, Hybrid)
‍Innenausbau
Böden, Wände, Decken, Türen, Treppen, Sanitärausstattung
Haustechnik
Heizung, Lüftung, Elektroinstallation, Smart-Home-Optionen
Architektenhonorar
10–15 % der Bausumme, abhängig vom Leistungsumfang
Baunebenkosten
Genehmigungen, Vermessung, Baustelleneinrichtung, Versicherungen
Grundstück
& Außenanlagen
Erwerb, Erschließung, Pflaster, Carport, Garten, Zaun
Sonderwünsche
/ Extras
z. B. Dachterrasse, Panoramafenster, hochwertige Materialien
‍Leistungsbereich
Typischer Anteil am Honorar
Grundlagenermittlung
& Entwurf
20-30 %
Genehmigungsplanung
5-10 %
Ausführungsplanung
20-25 %
Bauleitung
& Qualitätssicherung
25-35 %
Sonderleistungen
(z. B. Innenarchitektur)
variabel