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Hauskauf

Alleinerziehend ein Haus kaufen? Voraussetzungen & Tipps

Als alleinerziehende Person kannst Du dank spezieller KfW-Förderungen und durch sorgfältige Planung von Finanzierung, Betreuung und Sorgerecht erfolgreich ein Haus oder eine Wohnung kaufen und Deinen Traum vom Eigenheim verwirklichen.

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Junge glückliche Mutter steht in ihrer Küche mit ihrem Kleinkind auf dem Arm

Alles Wichtige auf einen Blick:

  • Banken prüfen Baufinanzierungen bei Alleinerziehenden genau, da nur ein Einkommen zur Verfügung steht. Eine solide Haushaltsplanung ist entscheidend.
  • Spezielle KfW-Förderprogramme unterstützen Alleinerziehende mit günstigen Krediten und zinsvergünstigten Darlehen.
  • Bei der Standortwahl sollten Betreuungseinrichtungen und sorgerechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
  • Steuerliche Vorteile für Betreuungskosten und regionale Förderprogramme können zusätzlich finanzielle Entlastung bieten.

Ist ein Immobilienkauf für Alleinerziehende überhaupt realistisch?

Die klare Antwort: Ja, es ist möglich. Auch mit nur einem Einkommen kann eine Baufinanzierung gelingen, wenn die Voraussetzungen stimmen. Allerdings prüfen Banken bei Alleinerziehenden besonders genau. Der Grund: Ein einzelnes Einkommen bedeutet für Kreditgeber ein höheres Ausfallrisiko, z. B. bei Krankheit, Jobverlust oder familiären Notlagen. Deshalb sind ein sicheres Gehalt, Eigenkapital und ein solider Finanzierungsplan umso wichtiger. Mit passenden Förderprogrammen, staatlicher Unterstützung und der richtigen Vorbereitung können auch Alleinerziehende den Weg ins Eigenheim schaffen – dieser Beitrag zeigt Dir, wie das geht.

Welche Voraussetzungen müssen Alleinerziehende für eine Baufinanzierung erfüllen?

Bevor Du die Zusage für einen Immobilienkredit von einer Bank erhältst, prüft der Kreditgeber Deine Kreditwürdigkeit, die Bonität. Diese bildet die Grundlage für die Bewertung der Bank, ob die Kreditsumme zuverlässig zurückgezahlt werden kann. Nimmst Du als alleinerziehende Person ein Darlehen auf, trägst Du die alleinige Verantwortung für die Rückzahlung, weshalb Banken besonders auf Deine Bonität achten und Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen musst.

Finanzielle Voraussetzungen

  • Regelmäßiges, sicheres Einkommen (idealerweise unbefristete Festanstellung)
  • Ausreichend Eigenkapital (20–30 % der Gesamtkosten, mindestens die Kaufnebenkosten sollten aus Eigenmitteln beglichen werden können)
  • Gute Bonität, positive SCHUFA-Auskunft 

Formale Voraussetzungen

  • Lückenlose Einkommensnachweise (min. 3–6 Monate)
  • Haushaltsrechnung mit realistischer Ausgabenkalkulation 
  • Vollständige Unterlagen zur Immobilie (Exposé, Energieausweis, Lageplan, etc.)

Sicherheiten

  • Optionale zusätzliche Sicherheiten wie Lebensversicherung, Bürgschaft, Wertpapiere können das Vertrauen der Banken erhöhen
  • Risikolebensversicherung kann von der Bank ggf. gefordert werden

Hier erfährst Du mehr zum Ablauf einer Baufinanzierung. Oder Du lässt Dich in einem kostenlosen, unverbindlichen Termin zu Deiner individuellen Situation beraten.

Welche Fördermittel helfen Alleinerziehenden beim Hauskauf?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Alleinerziehende beim Hauskauf mit verschiedenen Programmen. Zusätzlich gibt es landeseigene Fördermittel, die von Alleinerziehenden beantragt werden können. KfW-Darlehen werden zusätzlich zur eigentlichen Baufinanzierung abgeschlossen und bieten durch Zinsvorteile eine deutliche Ersparnis im Gegensatz zur vollständigen Finanzierung über eine direkte Bankfinanzierung. 

KfW-Programm 124

  • Zweck: Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Förderung: Kredit bis 100.000 €
  • Zinssatz: ab 3,39 % effektiv (je nach Bonität & Laufzeit)
  • Tilgung:
  • Laufzeit: bis zu 25 Jahre, flexibel wählbar
  • Antragstellung:
    • Vor Kaufvertrag oder Baubeginn
    • Nur über Bank oder Vermittler, nicht direkt bei der KfW
  • Bedingungen:
    • Immobilie muss selbst genutzt werden
    • Gute Bonität und gesichertes Einkommen erforderlich


KfW-Programm 300

  • Zweck: Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen, selbst genutzten Immobilie
  • Förderberechtigte: Familien & Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren
  • Kreditsumme:
    • 170.000–270.000 €, abhängig von Kinderanzahl & Gebäudestandard
  • Zinssatz:
    • ab 0,35 % effektiv (z. B. bei 10 Jahren Laufzeit)
    • bis zu 3,40 % effektiv bei längerer Laufzeit (z. B. 26 Jahre)
  • Bedingungen:
    • Immobilie ist alleinig genutzter Wohnsitz, kein weiterer Immobilienbesitz
  • Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Einkommensgrenze und Besonderheiten zum KfW 300 Programm 


KfW-Programm 308 / Jung kauft Alt

  • Zweck: Erwerb & energetische Sanierung einer bestehenden Immobilie
  • Förderberechtigte: Alleinerziehende & Familien mit Kindern
  • Kreditsumme:
    • 100.000 € – 150.000 €, abhängig von Kinderanzahl
  • Zinssatz:
    • ab 1,51 % effektiv bei 10 Jahren Zinsbindung
    • Bis zu 2 % günstiger als marktübliche Kredite
  • Laufzeit: 7 bis 35 Jahre (Zinsbindung max. 20 Jahre)
  • Bedingungen:
    • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
    • Haushaltseinkommen max. 90.000 € (+ 10.000 €/Kind)
    • Immobilie muss zu Beginn Energieeffizienzklasse F, G oder H haben
    • Innerhalb von 4,5 Jahren Sanierung auf Effizienzhausstandard 85 Erneuerbare Energien (für Anträge seit dem 23.10.2025)

Baukindergeld ist ausgelaufen

Die Förderung “Baukindergeld” ist seit dem Jahr 2023 ausgelaufen, sie kann nicht mehr beantragt werden. Die Programme “Jung kauft Alt” und die KfW-Förderung 300 sind ihre Nachfolgeprogramme.

Regionale Fördermöglichkeiten variieren von Bundesland zu Bundesland und bieten zusätzliche Optionen für Unterstützung beim Immobilienkauf für Alleinerziehende.

Realistische Haushaltsplanung bei einer Baufinanzierung für Alleinerziehende

Eine realistische Haushaltsplanung ist für Alleinerziehende beim Hauskauf unerlässlich. Banken achten besonders genau darauf, ob Du nach Abzug aller fixen monatlichen Kosten noch genug finanziellen Spielraum hast, um die monatliche Rate zu begleichen. Deshalb solltest Du zu Beginn alle regelmäßigen Ausgaben und Rücklagen genau kalkulieren.

Wichtige Kostenfaktoren im Überblick:

  • Kinderbetreuung & Bildung: Je nach Alter und Bedarf des Kindes sind monatlich 300–500 € für Kita-Gebühren, Schulmaterial und Nachhilfe einzuplanen.
  • Lebenshaltungskosten: Hierzu gehören Lebensmittel, Kleidung, Mobilität und Versicherungen. 
  • Rücklagen & Notfallgroschen: Für Reparaturen, unerwartete Ausgaben oder Übergangszeiten solltest Du monatlich einen festen Betrag zurücklegen.
  • Laufende Kosten für die Immobilie: Zusätzlich zur Kreditrate fallen Fixkosten wie die Grundsteuer für ein Haus, Instandhaltungskosten, Heizungs-, Strom- und Wasserkosten regelmäßig an.

Tipp: Nutze unseren Budgetrechner

Der erste Schritt zur Finanzierung als alleinerziehende Person ist die Haushaltsrechnung. Mit unserem kostenlosen Budgetrechner kannst Du ganz einfach herausfinden, wie viel Immobilie Du Dir realistisch leisten kannst. Du erhältst ein individuelles Ergebnis, angepasst an Dein Einkommen, Deine Ausgaben und Deine Familiensituation.

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Wie beeinflussen Kinderbetreuung und Sorgerecht den Immobilienkauf für Alleinerziehende?

Für Alleinerziehende ist die Wahl des Standortes beim Immobilienkauf nicht nur eine Frage des Budgets oder der Immobilie selbst, sondern wird auch durch rechtliche Rahmenbedingungen und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung beeinflusst.

Kinderbetreuung als Standortfaktor

Ein zentrales Kriterium für die Immobilienwahl ist die Erreichbarkeit von Krippe, Kita, Schule oder Hort. Gerade als alleinerziehende Person ist eine funktionierende Tagesstruktur entscheidend für den Spagat zwischen Familie und Beruf.

Kläre daher folgende Fragen vor Deinem Hauskauf:

  • Gibt es genügend Betreuungsplätze in der Region?
  • Sind die Einrichtungen mit dem ÖPNV erreichbar?
  • Gibt es Ganztagsangebote oder Notfallbetreuung?

Tipp: Viele Städte und Gemeinden stellen Bedarfspläne für Kitas online zur Verfügung.

Sorgerecht und Umgang: Immobilie mitdenken

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, spielt auch der Wohnsitz des anderen Elternteils eine Rolle. Der neue Wohnort muss so gewählt sein, dass das Kind regelmäßig Kontakt zu beiden Elternteilen haben kann.

Wichtig zu wissen:

  • Ein Umzug mit Kind bedarf ggf. der Zustimmung des anderen Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht.
  • Gerichte können prüfen, ob der geplante Umzug das Kindeswohl beeinträchtigt.
  • Nähe zum anderen Elternteil kann Konflikte vermeiden, etwa bei Wechselmodell oder regelmäßigen Besuchszeiten.

Steuervorteile durch Betreuungskosten

Zum Abschluss noch eine gute Nachricht für Alleinerziehende: Kinderbetreuungskosten (z. B. Kita-Gebühren, Hort, Babysitter) können bis zu 6.000 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, zwei Drittel davon sind absetzbar. Voraussetzung ist, dass Dein Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat.

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.