Vorkaufsrecht bei Haus & Wohnung: Rechte, Ablauf & Risiken für Käufer
Ein Vorkaufsrecht bestimmt, wer beim Kauf einer Immobilie zuerst zuschlagen darf und beeinflusst Preis, Ablauf & Finanzierung.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Vorkaufsrecht erlaubt bestimmten Personen oder Institutionen, eine Immobilie vor allen anderen Käufern zu erwerben.
- Es gibt vier Arten: gesetzlich (z. B. Mietervorkaufsrecht § 577 BGB), vertraglich, dinglich (Grundbucheintrag) und öffentlich-rechtlich (Gemeinden nach BauGB).
- Mieter, Gemeinden oder private Berechtigte können ein Vorkaufsrecht haben.
- Das Recht greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Berechtigte fristgerecht informiert wird.
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, fühlt sich oft wie der Start in ein neues Kapitel an. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen, vor allem das Vorkaufsrecht. Es kann Dir den Weg ins Eigenheim erleichtern oder plötzlich alles ausbremsen. Damit das nicht passiert, schauen wir gemeinsam hin: Was bedeutet das Vorkaufsrecht wirklich? Wer darf es nutzen? Und wie wirkt es sich auf Deinen Immobilienkauf aus?
Was das Vorkaufsrecht bedeutet und warum es für Dich als Käufer wichtig ist
Das Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Institution die Möglichkeit, eine Immobilie oder ein Grundstück vor allen anderen Käufern zu erwerben. Für Dich als Haus- oder Wohnungskäufer kann es den Unterschied zwischen dem Traum vom Eigenheim und einer unerwarteten Absage ausmachen. Kurz gesagt: Wer ein Vorkaufsrecht hat, darf zuerst zuschlagen, bevor der Verkäufer mit anderen verhandelt.
Es gibt vier zentrale Arten von Vorkaufsrechten:
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Besonders relevant für Mieter: Nach § 577 BGB können Mieter beim Verkauf einer Immobilie ihr Mietobjekt kaufen, bevor es an Dritte geht. So schützt das Gesetz Mieter vor ungewolltem Auszug und gibt ihnen die Chance auf Wohneigentum.
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht
Dieses entsteht durch Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, zum Beispiel im Kaufvertrag. Es regelt individuell, wer wann ein Vorkaufsrecht ausüben darf.
Dingliches Vorkaufsrecht
Es wird im Grundbuch eingetragen und ist rechtlich bindend für alle zukünftigen Eigentümer. Das sorgt für Sicherheit, weil das Recht „mit der Immobilie“ übergeht.
Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht
Kommunen können nach Baugesetzbuch bestimmte Grundstücke oder Immobilien zuerst erwerben, um städtebauliche Projekte umzusetzen oder Sanierungen zu planen.
Für Käufer ist das Vorkaufsrecht deshalb so relevant, weil es direkt Einfluss auf den Kaufprozess, den Preis und die Verfügbarkeit der Immobilie hat. Wer es ignoriert, riskiert Verzögerungen, abgesprungene Verkäufe oder sogar finanzielle Nachteile. Wer es hingegen versteht und richtig einplant, kann sein Angebot strategisch positionieren und mögliche Überraschungen vermeiden.
Wer kann ein Vorkaufsrecht haben?
Ein Vorkaufsrecht hat nicht jeder, es richtet sich nach Gesetz, Vertrag oder öffentlichen Regelungen. Wer es besitzt, kann beim Kauf einer Immobilie zuerst entscheiden, bevor Dritte zum Zug kommen. Für Dich als Käufer ist es entscheidend zu wissen, wer potenziell ein Vorkaufsrecht geltend machen kann, um Überraschungen zu vermeiden.
Mieter nach § 577 BGB
Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung verkauft wird und in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.
Voraussetzungen:
- Die Immobilie ist vermietet.
- Der Eigentümer verkauft die Wohnung nach einer Umwandlung in Wohneigentum.
- Der Mieter hat die Chance, zu denselben Konditionen wie ein externer Käufer einzutreten.
Typische Konstellationen:
- Verkauf einer vermieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
- Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Gemeinden: öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht nach § 24-28 BauGB
Kommunen können Grundstücke oder Immobilien zuerst erwerben, um städtebauliche Projekte, Sanierungen oder die Entwicklung von Wohngebieten zu steuern.
Merkmale:
- Die Gemeinde muss vom Kaufvertrag erfahren und kann das Vorkaufsrecht innerhalb einer Frist ausüben.
- Es dient dem öffentlichen Interesse, z. B. für sozialen Wohnungsbau oder Stadtsanierungen.
Vertragliche (private) Vorkaufsrechte
Privatpersonen können im Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Das kommt häufig in Familien oder Erbengemeinschaften vor, um Verkäufe innerhalb der Familie oder Gruppe zu steuern.
Merkmale:
- Muss ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
- Gilt auch für künftige Eigentümer, wenn es dinglich im Grundbuch eingetragen wird.
Wie Du prüfst, ob ein Vorkaufsrecht besteht
Ein Vorkaufsrecht kann gesetzlich, vertraglich oder öffentlich-rechtlich bestehen. Um Klarheit zu bekommen, gehst Du am besten so vor:
1. Grundbuch prüfen
- Dingliche und vertraglich vereinbarte Vorkaufsrechte werden im Grundbuch eingetragen.
- Prüfe das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht / Grundbuchamt.
- Eintragungen findest Du unter „Lasten und Beschränkungen“: Hier steht, ob ein Vorkaufsrecht auf der Immobilie liegt.
2. Kaufvertrag und Vertragsunterlagen prüfen
- Manchmal existiert ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das vertraglich zwischen Eigentümer und Berechtigtem vereinbart wurde.
- Prüfe bestehende Kaufverträge, Erbverträge, Familienvereinbarungen.
- Ein Anwalt oder Notar kann helfen, versteckte Rechte aufzudecken.
3. Vermieter / Verkäufer fragen
- Bei Mietwohnungen nach § 577 BGB: Der Vermieter muss den Mieter schriftlich informieren.
- Wenn Du als Käufer eine vermietete Wohnung kaufst, frag nach, ob ein Mietervorkaufsrecht besteht.
4. Kommunale Vorkaufsrechte prüfen
- Wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet oder Bebauungsplangebiet liegt, kann die Gemeinde ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht haben.
- Prüfe die kommunalen Satzungen oder Bauämter. Manchmal gibt es eine offizielle Auskunftsstelle für Vorkaufsrechte.
5. Professionelle Prüfung einbeziehen
- Ein Notar prüft grundsätzlich, ob ein Vorkaufsrecht besteht, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
- Ein Immobilienanwalt kann zusätzlich prüfen, ob alle gesetzlichen, vertraglichen oder kommunalen Rechte berücksichtigt wurden.
Wann greift das Vorkaufsrecht? Wann greift es nicht?
Ein Vorkaufsrecht wird ausgelöst, sobald der Eigentümer einer Immobilie einen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließt. Der Berechtigte erhält dann die Möglichkeit, zu denselben Konditionen selbst zu kaufen. Erst wenn er auf das Recht verzichtet oder die Frist verstreicht, kann der Verkauf endgültig an den Dritten gehen.
Spezialfall: Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB
Das gesetzliche Mietervorkaufsrecht tritt ein, wenn eine vermietete Wohnung verkauft wird und der Mieter die Chance erhalten soll, sein Zuhause zu kaufen. Der Verkäufer muss den Kaufvertrag dem Mieter schriftlich mitteilen. Der Mieter hat eine Frist von zwei Monaten, um sein Vorkaufsrecht auszuüben. Verpasst er die Frist oder verzichtet er, verfällt das Recht.
Wann Vorkaufsrechte entfallen oder verfallen
- Verzicht des Berechtigten: Schriftliche Erklärung genügt.
- Fristversäumnis: Das Recht verfällt automatisch, wenn die gesetzliche oder vertragliche Frist nicht eingehalten wird.
- Aufhebung oder Widerruf: In manchen Fällen kann das Recht durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erlöschen.
Kann ein Vorkaufsrecht den Verkauf verhindern?
Ja, in der Praxis kann ein Vorkaufsrecht einen Verkauf an Dritte verhindern oder verzögern, wenn der Berechtigte sein Recht ausübt. Das passiert zum Beispiel bei Mietern, die ihre Wohnung kaufen, oder bei Gemeinden, die Grundstücke für städtebauliche Projekte sichern. Daher solltest Du immer prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, bevor Du eine Kaufentscheidung triffst.
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Custom Infoboxes
Klimafreundlicher Neubau
- 762 Millionen Euro für klimafreundliche Neubauten
- Geförderte Gebäude müssen strenge Effizienz– und Emissionsvorgaben erfüllen
- Bis zu 150.000 Euro Kredit zu einem Zinssatz ab 1,15 % möglich
Genossenschaftliches Wohnen
- Förderung von 15 Millionen Euro
- Bis zu 7,5 % Tilgungszuschuss für neue und bestehende Genossenschaften
- Geförderte Wohnungen und Häuser müssen vom Kreditnehmer bewohnt werden
Altersgerechter Umbau
- Förderung verdoppelt sich 2024 auf 15 Millionen Euro
- Bis zu 6250 Euro Zuschuss um Wohnungen barrierefrei zu machen
- Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 10% der Kosten bezuschusst
Spanien
Ein absoluter Klassiker, nicht ohne Grund. Die Nachfrage ist hoch, der Markt ist breit aufgestellt und die Infrastruktur passt. Ob Küste, Insel oder Inland: Spanien bietet viele Optionen und klare Prozesse beim Immobilienkauf.
Portugal
Besonders in den letzten Jahren hat sich Portugal als attraktives Ziel etabliert. Der Markt wächst, die Preise sind im Vergleich zu anderen Ländern noch moderat, und viele Regionen setzen gezielt auf internationale Käufer.
Frankreich
Frankreich punktet mit einem seit Jahrzehnten etablierten Ferienimmobilienmarkt. Die Abläufe sind professionell, die Finanzierungsmöglichkeiten gut, und durch das notarielle System ist der Kauf rechtlich sauber abgesichert.
Baukindergeld ist ausgelaufen
Die Förderung “Baukindergeld” ist seit dem Jahr 2023 ausgelaufen, sie kann nicht mehr beantragt werden. Die Programme “Jung kauft Alt” und die KfW-Förderung 300 sind ihre Nachfolgeprogramme.
Rücklagenbedarf nach Nutzungsdauer
- Dach: 30.000 € / 40 Jahre = 750 € / Jahr
- Fenster: 5.000 € / 17,5 Jahre = 285 € / Jahr
- Heizung: 14.000 € / 17,5 Jahre = 800 € / Jahr
- Fassade: 10.000 € / 20 Jahre = 500 € / Jahr
Kaufnebenkosten im Überblick
Viele unterschätzen die Zusatzkosten beim Immobilienkauf. Dabei fallen je nach Bundesland und Situation schnell 10–15 % des Kaufpreises zusätzlich an. Hier die wichtigsten Posten:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %–6,5 % (je nach Bundesland)
- Notar und Grundbuch: ca. 1,5 %
- Maklerprovision: bis zu 7,14 %
- Grundschuldbestellung: ca. 0,2 %–0,5 %
- Gutachten (optional): ca. 300–1.000 € (z. B. bei älteren Objekten)
- Versicherungen (optional): variabel (z. B. Wohngebäudeversicherung)
Eine einfache Faustregel:
1–2 € / m² Wohnfläche und Monat zusätzlich privat zurücklegen.
Notarvertrag unterschreiben
Du und der Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag beim Notar. Danach leitet dieser alles für die Vormerkung ein.
Antrag beim Grundbuchamt
Der Notar beantragt die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, in Abteilung II.
Prüfung durch das Grundbuchamt
Das Amt prüft den Antrag und ob das Grundstück frei von widersprüchlichen Eintragungen ist.
Eintragung der Vormerkung
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Vormerkung ins Grundbuch eingetragen. Ab diesem Moment ist Dein Immobilienkauf rechtlich abgesichert und niemand kann die Immobilie anderweitig verkaufen oder neue Belastungen eintragen.
Prüfung durch Finanzierungspartner
Deine Bank prüft die Auflassungsvormerkung, bevor sie Dir den Kredit auszahlt. Die Vormerkung gilt als Sicherheitsinstrument für Käufer und Kreditgeber.
Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung
Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung überweist Du den Kaufpreis an den Verkäufer. Anschließend wird das Eigentum offiziell im Grundbuch an Dich übertragen.
Löschung der Vormerkung
Sobald die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist, wird die Auflassungsvormerkung gelöscht.
Planung & Kontrolle
Ein Neubau gibt Dir maximale Gestaltungsfreiheit, von der Raumaufteilung bis zur Energieversorgung. Dafür brauchst Du Zeit, Geduld und ein sicheres Budget.
Verfügbarkeit
Eine Bestandsimmobilie ermöglicht oft einen schnelleren Einzug. Dafür musst Du Kompromisse beim Grundriss oder bei der Energieeffizienz eingehen.
Standort & Umfeld
In zentraler Lage oder etablierten Wohngebieten mit vorhandener Infrastruktur wirst Du eher eine Bestandsimmobilie finden, während Neubauten häufig am Stadtrand oder auf neu erschlossenen Flächen entstehen.
Langfristige Kosten
Neubauten punkten mit niedrigen Energiekosten und moderner Technik. Bestandsimmobilien können günstiger in der Anschaffung sein, erfordern aber oft energetische Sanierungen oder eine Renovierung.
Emotionale Präferenzen
Neben rationalen Faktoren wie z. B. Kosten spielen auch Selbstverwirklichung und Kreativität eine Rolle. Möchtest Du etwas Bestehendes übernehmen und anpassen, oder Deinen Traum komplett neu erschaffen?
Barrierefreiheit & Nachhaltigkeit
Wer langfristig plant, sollte diese Punkte berücksichtigen. Neubauten lassen sich barrierefrei und nachhaltig gestalten, während Bestandsimmobilien hier oft Nachrüstungen erfordern.
Wiederverkaufswert
Die Lage und der energetische Standard beeinflussen den zukünftigen Wert. Neubauten sind oft wertstabil durch moderne Technik, Bestandsimmobilien können bei guter Lage ebenfalls an Wert gewinnen.
Rechtliche Aspekte
Beim Neubau spielen Genehmigungen, Bebauungsplan, Bodengutachten und Bauabnahme eine Rolle. Bei Bestandsimmobilien solltest Du Kaufvertrag, mögliche Gewährleistungsausschlüsse, versteckte Mängel oder auch Denkmalschutz prüfen.
Den technischen Maßstab für die Prüfungen bilden die folgenden Normen
- DIN 1986-30 (Betrieb und Wartung von Entwässerungsanlagen)
- DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke)
- DIN EN 1610 (Dichtheitsprüfung von erdverlegten Leitungen)
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung
- Bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse bis 45 % (je nach Standard)
- Ideal für Energiesanierungen, Dämmung, Heizung und Hülle
KfW-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Zuschüsse bis 20 %
- Für Dämmung, Fenster, Heizung
- Kombinierbar mit Steuerbonus
BAFA Förderung Heizung
- Bis zu 30 % Zuschuss für Wärmepumpen
- Bis zu 50 % bei Austausch alter Öl-/Gasheizungen
Schlüsselfertig
Das Haus ist baulich abgeschlossen, aber eventuell fehlen noch Bodenbeläge, Malerarbeiten oder Außenanlagen.
Bezugsfertig
Hier ist alles erledigt, sodass der Einzug sofort möglich ist.
Langfristig planen
Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.
Wichtige Aspekte dabei:
Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.
Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.
Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.
Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.
Recht & Alltag zusammen denken
Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.
Finanziell realistisch bleiben
Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
- eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
- ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise
- eine aktuelle Schufa-Auskunft
Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.
Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
- Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
- Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
- Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
- Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
- Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
- Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen
Wann darf die Miete erhöht werden?
Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.
Nach Modernisierung
Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.
Staffel- oder Indexmiete
Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.
Fristen beachten
Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).
Wann darf eine Abmahnung erfolgen?
Vertragsverletzungen
Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.
Vor Kündigung
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.
Tipps:
Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.
Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.
Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.
Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?
Schriftform empfohlen
Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.
Zustellung
Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.
Inhalt
- Konkrete Beschreibung des Verstoßes
- Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
- Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
- Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:
- bis 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate
- 5-8 Jahre → 6 Monate
- über 8 Jahre → 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
- Eigenbedarf
- Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
- Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.
Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Zustellung
- Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
- Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung
Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).
Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen
Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.
Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen
Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.
Custom Tables
Keller, Bodenplatte
an Außenluft grenzen
30 Jahren
oder Nachhaltigkeits-Klasse
oder Nachhaltigkeits-Klasse
(ohne Eindeckung)
(mit Eindeckung)
(mit Dämmmatten)
(Einblassdammüng)
(Einblassdämmung, unbegehbar)
(ohne Dämmung)
(komplettes Dach)
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
Bausparvertrag
Bausparvertrag
Nebenkosten
Bauspardarlehen
Gesamtfinanzierung
der Planung
Vorpommern
Kaufnebenkosten
Kaufnebenkosten
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
+ 130.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
Kaufnebenkosten
und Abschlussentgelt
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(0,5 % jährliche Gebühren)
Gesamtfinanzierung
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
(2 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
66.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
plus 103.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
160.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
142.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
(30 Jahre)
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
25 Jahren
Kaufnebenkosten
der Finanzierung
(3,4 % Zinsen)
150.000 € Bankdarlehen (3,4 % Zinsen)
15 Jahren
(15 Jahre)
10 Jahren
(effectiver Jahrezins)
bedarf
nach 15 Jahren
(€)
(€)
(€)
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
Mietkosten
Zinsen gesamt
25 Jahre Finanzierung
auf Auslandsimmobilie
(10 WE)
& Dämmung
& Gemeinschaftsflächen
Technik etc.)
(10 WE)
Technik etc.)
Bauleitung
& Außenanlagen
/ Extras
& Entwurf
& Qualitätssicherung
(z. B. Innenarchitektur)

