Vorkaufsrecht bei Haus & Wohnung: Rechte, Ablauf & Risiken für Käufer
Ein Vorkaufsrecht bestimmt, wer beim Kauf einer Immobilie zuerst zuschlagen darf und beeinflusst Preis, Ablauf & Finanzierung.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Vorkaufsrecht erlaubt bestimmten Personen oder Institutionen, eine Immobilie vor allen anderen Käufern zu erwerben.
- Es gibt vier Arten: gesetzlich (z. B. Mietervorkaufsrecht § 577 BGB), vertraglich, dinglich (Grundbucheintrag) und öffentlich-rechtlich (Gemeinden nach BauGB).
- Mieter, Gemeinden oder private Berechtigte können ein Vorkaufsrecht haben.
- Das Recht greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Berechtigte fristgerecht informiert wird.
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, fühlt sich oft wie der Start in ein neues Kapitel an. Umso wichtiger ist es, die Spielregeln zu kennen, vor allem das Vorkaufsrecht. Es kann Dir den Weg ins Eigenheim erleichtern oder plötzlich alles ausbremsen. Damit das nicht passiert, schauen wir gemeinsam hin: Was bedeutet das Vorkaufsrecht wirklich? Wer darf es nutzen? Und wie wirkt es sich auf Deinen Immobilienkauf aus?
Was das Vorkaufsrecht bedeutet und warum es für Dich als Käufer wichtig ist
Das Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Institution die Möglichkeit, eine Immobilie oder ein Grundstück vor allen anderen Käufern zu erwerben. Für Dich als Haus- oder Wohnungskäufer kann es den Unterschied zwischen dem Traum vom Eigenheim und einer unerwarteten Absage ausmachen. Kurz gesagt: Wer ein Vorkaufsrecht hat, darf zuerst zuschlagen, bevor der Verkäufer mit anderen verhandelt.
Es gibt vier zentrale Arten von Vorkaufsrechten:
Gesetzliches Vorkaufsrecht
Besonders relevant für Mieter: Nach § 577 BGB können Mieter beim Verkauf einer Immobilie ihr Mietobjekt kaufen, bevor es an Dritte geht. So schützt das Gesetz Mieter vor ungewolltem Auszug und gibt ihnen die Chance auf Wohneigentum.
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht
Dieses entsteht durch Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, zum Beispiel im Kaufvertrag. Es regelt individuell, wer wann ein Vorkaufsrecht ausüben darf.
Dingliches Vorkaufsrecht
Es wird im Grundbuch eingetragen und ist rechtlich bindend für alle zukünftigen Eigentümer. Das sorgt für Sicherheit, weil das Recht „mit der Immobilie“ übergeht.
Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht
Kommunen können nach Baugesetzbuch bestimmte Grundstücke oder Immobilien zuerst erwerben, um städtebauliche Projekte umzusetzen oder Sanierungen zu planen.
Für Käufer ist das Vorkaufsrecht deshalb so relevant, weil es direkt Einfluss auf den Kaufprozess, den Preis und die Verfügbarkeit der Immobilie hat. Wer es ignoriert, riskiert Verzögerungen, abgesprungene Verkäufe oder sogar finanzielle Nachteile. Wer es hingegen versteht und richtig einplant, kann sein Angebot strategisch positionieren und mögliche Überraschungen vermeiden.
Wer kann ein Vorkaufsrecht haben?
Ein Vorkaufsrecht hat nicht jeder, es richtet sich nach Gesetz, Vertrag oder öffentlichen Regelungen. Wer es besitzt, kann beim Kauf einer Immobilie zuerst entscheiden, bevor Dritte zum Zug kommen. Für Dich als Käufer ist es entscheidend zu wissen, wer potenziell ein Vorkaufsrecht geltend machen kann, um Überraschungen zu vermeiden.
Mieter nach § 577 BGB
Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung verkauft wird und in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.
Voraussetzungen:
- Die Immobilie ist vermietet.
- Der Eigentümer verkauft die Wohnung nach einer Umwandlung in Wohneigentum.
- Der Mieter hat die Chance, zu denselben Konditionen wie ein externer Käufer einzutreten.
Typische Konstellationen:
- Verkauf einer vermieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
- Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
Gemeinden: öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht nach § 24-28 BauGB
Kommunen können Grundstücke oder Immobilien zuerst erwerben, um städtebauliche Projekte, Sanierungen oder die Entwicklung von Wohngebieten zu steuern.
Merkmale:
- Die Gemeinde muss vom Kaufvertrag erfahren und kann das Vorkaufsrecht innerhalb einer Frist ausüben.
- Es dient dem öffentlichen Interesse, z. B. für sozialen Wohnungsbau oder Stadtsanierungen.
Vertragliche (private) Vorkaufsrechte
Privatpersonen können im Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbaren. Das kommt häufig in Familien oder Erbengemeinschaften vor, um Verkäufe innerhalb der Familie oder Gruppe zu steuern.
Merkmale:
- Muss ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.
- Gilt auch für künftige Eigentümer, wenn es dinglich im Grundbuch eingetragen wird.
Wie Du prüfst, ob ein Vorkaufsrecht besteht
Ein Vorkaufsrecht kann gesetzlich, vertraglich oder öffentlich-rechtlich bestehen. Um Klarheit zu bekommen, gehst Du am besten so vor:
1. Grundbuch prüfen
- Dingliche und vertraglich vereinbarte Vorkaufsrechte werden im Grundbuch eingetragen.
- Prüfe das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht / Grundbuchamt.
- Eintragungen findest Du unter „Lasten und Beschränkungen“: Hier steht, ob ein Vorkaufsrecht auf der Immobilie liegt.
2. Kaufvertrag und Vertragsunterlagen prüfen
- Manchmal existiert ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das vertraglich zwischen Eigentümer und Berechtigtem vereinbart wurde.
- Prüfe bestehende Kaufverträge, Erbverträge, Familienvereinbarungen.
- Ein Anwalt oder Notar kann helfen, versteckte Rechte aufzudecken.
3. Vermieter / Verkäufer fragen
- Bei Mietwohnungen nach § 577 BGB: Der Vermieter muss den Mieter schriftlich informieren.
- Wenn Du als Käufer eine vermietete Wohnung kaufst, frag nach, ob ein Mietervorkaufsrecht besteht.
4. Kommunale Vorkaufsrechte prüfen
- Wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet oder Bebauungsplangebiet liegt, kann die Gemeinde ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht haben.
- Prüfe die kommunalen Satzungen oder Bauämter. Manchmal gibt es eine offizielle Auskunftsstelle für Vorkaufsrechte.
5. Professionelle Prüfung einbeziehen
- Ein Notar prüft grundsätzlich, ob ein Vorkaufsrecht besteht, bevor ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
- Ein Immobilienanwalt kann zusätzlich prüfen, ob alle gesetzlichen, vertraglichen oder kommunalen Rechte berücksichtigt wurden.
Wann greift das Vorkaufsrecht? Wann greift es nicht?
Ein Vorkaufsrecht wird ausgelöst, sobald der Eigentümer einer Immobilie einen Kaufvertrag mit einem Dritten abschließt. Der Berechtigte erhält dann die Möglichkeit, zu denselben Konditionen selbst zu kaufen. Erst wenn er auf das Recht verzichtet oder die Frist verstreicht, kann der Verkauf endgültig an den Dritten gehen.
Spezialfall: Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB
Das gesetzliche Mietervorkaufsrecht tritt ein, wenn eine vermietete Wohnung verkauft wird und der Mieter die Chance erhalten soll, sein Zuhause zu kaufen. Der Verkäufer muss den Kaufvertrag dem Mieter schriftlich mitteilen. Der Mieter hat eine Frist von zwei Monaten, um sein Vorkaufsrecht auszuüben. Verpasst er die Frist oder verzichtet er, verfällt das Recht.
Wann Vorkaufsrechte entfallen oder verfallen
- Verzicht des Berechtigten: Schriftliche Erklärung genügt.
- Fristversäumnis: Das Recht verfällt automatisch, wenn die gesetzliche oder vertragliche Frist nicht eingehalten wird.
- Aufhebung oder Widerruf: In manchen Fällen kann das Recht durch Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung erlöschen.
Kann ein Vorkaufsrecht den Verkauf verhindern?
Ja, in der Praxis kann ein Vorkaufsrecht einen Verkauf an Dritte verhindern oder verzögern, wenn der Berechtigte sein Recht ausübt. Das passiert zum Beispiel bei Mietern, die ihre Wohnung kaufen, oder bei Gemeinden, die Grundstücke für städtebauliche Projekte sichern. Daher solltest Du immer prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, bevor Du eine Kaufentscheidung triffst.
