Förderung für Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz: Jetzt Zinsen sichern.
Die ISB fördert mit zinsgünstigen Darlehen Deinen Hauskauf in Rheinland-Pfalz. Informiere Dich über Zinsen und Konditionen. Tipps & Infos.

Was ist die ISB-Förderung von selbstgenutztem Wohnraum?
In Rheinland-Pfalz bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung beim Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum.
Das ISB-Darlehen Wohneigentum besteht aus einem Grunddarlehen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten sowie optionalen Zusatzdarlehen von jeweils 5 % der Gesamtkosten, zum Beispiel bei Ersatzneubau oder bestimmten baulichen Maßnahmen.
- Die ISB bietet dafür heute in der Regel Zinsfestschreibungen von 20 oder 30 Jahren an.
- Das ISB-Darleher häufig mit weiteren Bankdarlehen kombiniert, um die Gesamtkosten der Immobilie zu finanzieren.
Die Höhe der Kredite richtet sich nach dem Preisniveau bzw. der Fördermietenstufe der Region, in der die Immobilie gebaut oder erworben wird:
- In den günstigsten Regionen in Rheinland-Pfalz sind Darlehen bis zu 150.000 €, in den teuersten Regionen bis zu 190.000 € möglich.
- Ab dem dritten und für jedes weitere Kind im Haushalt kann die Darlehenssumme zusätzlich um 10 % erhöht werden.
Die aktuell gültigen Zinssätze veröffentlicht die ISB laufend auf ihrer Website; sie werden zum Zeitpunkt des vollständigen Antragseingangs festgelegt und liegen in der Regel unter den Konditionen klassischer Bankdarlehen.
Zusätzlich gewährt die ISB einen Tilgungszuschuss von bis zu 10 % auf das ISB-Darlehen Wohneigentum. Die genaue Höhe hängt vom Haushaltseinkommen und gegebenenfalls vom erreichten Effizienzhausstandard (z. B. EH 55) ab.
Beispielrechnung ISB-Förderung für selbstgenutzten Wohnraum
- Tilgung: 1,8 %
- Laufzeit: 15 Jahre
- Deutliche Zinsersparnis
Die Förderung senkt den gewichteten Zinssatz signifikant von 3,4 % auf 3,17 %. Dies führt zu einer Gesamt-Zinsersparnis von 6.013,83 € über 15 Jahre. - Geringere Monatsbelastung
Die monatliche Rate ist mit 1.035,42 € um 47,91 € niedriger als bei der reinen Bankfinanzierung (1.083,33 €). Dies verbessert die Liquidität des Haushalts sofort. - Etwas höhere Restschuld
Trotz der Zinsersparnis ist die Restschuld nach 15 Jahren geringfügig um 1.612,17 € höher. Dies liegt daran, dass durch die niedrigere Monatsrate weniger Tilgung geleistet wird, da die Laufzeit (15 Jahre) fest ist.
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Wer bekommt die ISB-Förderung von selbstgenutztem Wohnraum?
Die Förderung von selbstgenutztem Wohnraum der ISB setzt voraus, dass
- die Immobilie in Rheinland-Pfalz liegt und
- vom Antragsteller selbst bewohnt wird.
Vor der Kreditauszahlung muss bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung eine Förderbestätigung eingeholt werden. Ein Baubeginn ist erst nach dieser Förderbestätigung zulässig. Beim Kauf einer bestehenden Immobilie darf der Kaufvertrag in der Regel höchstens zwei Monate alt sein.
Gefördert werden Bauherren oder Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt.
In der Praxis bedeutet das: Die Förderung richtet sich an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Die ISB veröffentlicht die jeweils aktuellen Einkommensgrenzen und Beispielrechnungen auf ihrer Website.
Zur Orientierung:
Für einen Zweipersonenhaushalt liegt die maßgebliche Einkommensgrenze bei rund 42.000 Euro Jahresbrutto, für einen Vierpersonenhaushalt mit zwei Kindern bei etwa 66.000 Euro Jahresbrutto. (Richtwerte; die exakten Beträge ergeben sich aus den jeweils aktuellen Tabellen der ISB.)
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