Finanzierung

Zukunftsweisende Bauvorhaben: neue Förderprogramme des Bundesbauministeriums

Erfahre alles über die neuen Förderungen für nachhaltiges, altersgerechtes und genossenschaftliches Wohnen und finde heraus, welche Förderungen Dir zustehen.

Bild: Kleingeld stapelt sich und darauf liegen Würfel auf denen verschiedene Symbole zu sehen sind

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat seine Förderprogramme neu aufgelegt(20.02.2024), um den Bau von umweltfreundlichen, altersgerechten und gemeinschaftlich genutzten Wohnräumen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die Modernisierung des Wohnungsbaus in Deutschland und bieten eine praktische Antwort auf die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Wohnlösungen. Sie bieten eine einmalige Gelegenheit, in eine Zukunft zu investieren, die ökologische Nachhaltigkeit mit sozialer Verantwortung vereint. Hier erfährst Du mehr darüber, welche Förderungen es gibt und welche Dir zustehen.

Übersicht der Förderprogramme

Übersicht über die KfW-Förderprogramme für klimafreundliche Neubauten

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Im Jahr 2024 stehen 762 Millionen Euro für die Förderung klimafreundlicher Neubauten durch zinsverbilligte Kredite zur Verfügung. 
  • Diese Initiative unterstützt den Neubau und den Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die strenge Kriterien für Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen erfüllen. 
  • Kredite bis zu 100.000 Euro für klimafreundliche Gebäude und bis zu 150.000 Euro für Gebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) sind möglich.
  • Für Wohngebäude ist ein effektiver Jahreszins ab 1,15% möglich! Genauere Infos findest Du hier.
  • Kommunen und Landkreise profitieren zusätzlich von Investitionszuschüssen für öffentliche Bauten. 
  • Anträge können über Förderbanken bei der KfW gestellt werden.

Genossenschaftliches Wohnen

  • Im Jahr 2024 erhöht sich die Förderung für genossenschaftliches Wohnen auf 15 Millionen Euro. 
  • Dieses Programm bietet zinsverbilligte Kredite und einen Tilgungszuschuss von 7,5% für Neugründungen und Beteiligungen an bestehenden Wohnungsgenossenschaften, mit einem Höchstsatz von 100.000 Euro pro Kredit. Genauere Infos findest Du hier.
  • Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung durch den Kreditnehmer. 
  • Privatpersonen sind antragsberechtigt, wobei die Förderung die Bildung und Erweiterung gemeinschaftlicher Wohnformen unterstützt.

Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Für 2024 verdoppelt sich das Budget für das Programm "Altersgerecht Umbauen" auf 150 Millionen Euro. 
  • Die KfW fördert bauliche Anpassungen, die Wohnungen barrierefrei machen, wie den Einbau bodengleicher Duschen oder Aufzügen, mit Zuschüssen bis zu 6.250 Euro, abhängig vom Umfang der Maßnahmen. 
  • Einzelne Maßnahmen unterstützt die KfW mit Zuschüssen in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten(max. 2.500 Euro).
  • Anträge können von Privatpersonen, Bauherrinnen, Bauherren sowie Mieterinnen und Mietern gestellt werden.
  • Genauere Infos findest Du hier.

Fazit

Um die Förderungen zu beantragen, startest Du am besten auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder wendest Dich an Deine lokale Förderbank. Dort findest Du detaillierte Informationen zu den Antragsprozessen, erforderlichen Unterlagen und Fristen. Nutze auch die Beratungsangebote, um Deine Projekte optimal auf die Förderkriterien abzustimmen. Die Vorteile dieser Programme liegen nicht nur in finanzieller Unterstützung, sondern auch in der Wertsteigerung Deiner Immobilie und einem Beitrag zum Umweltschutz. Die Initiative des Bundesministeriums bietet eine großartige Chance, Bauvorhaben zukunftsfähig zu gestalten. Engagiere Dich frühzeitig in der Planungsphase, um die maximale Förderung zu sichern, denn die Fördergelder sind endlich!

23.2.2024

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