Unter einem Erstkauf versteht man den erstmaligen Erwerb einer Immobilie direkt vom Bauträger, Bauunternehmen oder Projektentwickler. Das bedeutet, dass die Immobilie bisher noch nicht bewohnt oder weiterverkauft wurde. Meist handelt es sich um einen Neubau, der direkt nach Fertigstellung oder bereits während der Bauphase verkauft wird. Als Käufer profitierst Du häufig von modernen Energiekonzepten, aktuellen Bauvorschriften und einem geringeren Sanierungsbedarf. Außerdem hast Du oft die Möglichkeit, individuelle Wünsche während der Bauphase einfließen zu lassen.
Da beim Abschluss des Kaufvertrags das Objekt häufig noch nicht fertiggestellt ist, wird der Vertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt. Diese schreibt vor, dass die Kaufpreiszahlung in Raten nach Baufortschritt erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass Du als Käufer nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlst.
Außerdem ist beim Erstkauf eine Bau- und Leistungsbeschreibung besonders wichtig. Darin wird genau festgelegt, welche Bau- und Ausstattungsmerkmale die Immobilie bei der Übergabe haben muss. So können spätere Streitigkeiten über Mängel oder nicht eingehaltene Ausführungen vermieden werden.