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Sanierung

Schritt 2 der energetischen Sanierung: Maßnahmen mit Profis planen

Gute Planung ist die halbe Miete: Ziehe je nach Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen Fachleute hinzu, die Dich unterstützen.

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Bild: Zeichentisch eines Architekten mit Plänen und 3D-Modell für Umbauten im Rahmen der energetischen Sanierung.

Sobald Du Dir einen Überblick über den energetischen Ist-Zustand Deines Hauses und die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen verschafft hast, bist Du bereit für Schritt 2 Deines Sanierungsprojekts: „Maßnahmen mit Profis planen“.

Genau wie bei der Gebäudeanalyse (Schritt 1) ist es auch hierbei ratsam, Experten einzubeziehen, die Dir helfen, die Sanierung bestmöglich umzusetzen. 

An wen Du Dich am besten wendest, hängt von Umfang und Art der geplanten Maßnahmen ab. Wenn Du im ersten Schritt bereits einen zertifizierten Energieberater zu Rate gezogen hast, kann Dir diese:r weitere erfahrene Fachleute empfehlen. Manche Energieberatungen, wie unser Partner 42watt, steuern auf Wunsch auch Dein komplettes Sanierungsprojekt: Sie planen die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge, kümmern sich um die Beantragung der Fördermittel, koordinieren die Handwerker und betreuen die Durchführung bis zum Abschluss der Arbeiten. Du kannst Deine energetische Sanierung aber natürlich auch ohne „All-inclusive-Servicepaket“ angehen und erfolgreich umsetzen.


Wann Du einen Architekten zu Rate ziehen solltest

Stell Dir zunächst folgende Frage: „Gibt es noch andere Baumaßnahmen, die im Rahmen der energetischen Sanierung erforderlich sind oder damit sinnvoll kombiniert werden könnten?“ Hast Du etwa vor, anzubauen oder möchtest Du die Wohnfläche unter dem Dach erweitern? Möchtest Du Dein Zuhause barrierefrei gestalten? Wenn Du diese Bauvorhaben mit der energetischen Sanierung kombinierst, kannst Du höchstwahrscheinlich Synergien nutzen und so Geld sparen. 

Ein Architekt weiß, ob und wie sich Deine Ideen und Wünsche umsetzen lassen. Sie:er kennt alle bau- und planungsrechtlichen Vorgaben und zeigt Dir Lösungen auf, die sich im Rahmen Deines Budgets realisieren lassen. Größere Veränderungen an der Gebäudehülle und Umbauten, bei denen die Statik des Gebäudes verändert wird, sind ohnehin genehmigungspflichtig. Das heißt, hier musst Du auf jeden Fall einen Planer zum Verfassen des Bauantrags mit ins Boot holen. Die:der Architekt:in Deines Vertrauens kann dann im Anschluss auch die Bauleiter-Funktion übernehmen und die Durchführung aller geplanten Baumaßnahmen durch die beteiligten Handwerksbetriebe koordinieren und überwachen. 


Auf die richtige Reihenfolge kommt es an

In der Regel ist eine energetische Haussanierung nicht mit einer Einzelmaßnahme erledigt. Aber wenn es mehrere „Baustellen“ gibt, mit welcher solltest Du dann anfangen? Hier kommt der „individuelle Sanierungsfahrplan“ ins Spiel, den Du Dir von zertifizierten Energieeffizienzexperten erstellen lassen kannst (siehe Schritt 1). Wie der Name schon verrät, hilft Dir der Sanierungsfahrplan dabei, schrittweise planvoll vorzugehen und richtig zu priorisieren. So kannst Du die Sanierung auch über mehrere Jahre hinweg sinnvoll planen und nacheinander einzelne Arbeiten umsetzen (lassen). Der individuelle Sanierungsfahrplan sorgt dafür, dass Du häufige Fehler vermeidest, wie etwa hochdämmende, neue Fenster in eine ungedämmte Wand zu installieren. Lass Dich vor jedem geplanten Sanierungsschritt von einem qualifizierten Handwerksbetrieb beraten, auch bei Arbeiten die sich grundsätzlich in Eigenregie durchführen lassen. Ob Fensterbauer, Heizungsfirma oder Dachdeckerei – jeder Fachbetrieb verfügt über Erfahrung und Expertise, die Du als Laie nicht haben kannst. Investiere lieber zu Beginn in eine professionelle Beratung und lass Dir bei der Durchführung helfen, anstatt einen Alleingang hinterher zu bereuen. Es gibt zahlreiche Portale, auf denen Du nach Fachleuten in den unterschiedlichen Bereichen suchen kannst, zum Beispiel:

Finde Energieberater auf: www.energie-effizienz-experten.de

Finde Architekten auf: https://bak.de/qualitaet-und-baukultur/bauen/architektensuche

Finde Handwerker auf: https://www.co2online.de/service/energiesparchecks/rat-und-tat

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"Immobilie vermieten: Dein 5-Schritte-Plan für erfolgreiche Vermietung"
Langfristig planen

Bevor Du Deine Immobilie vermietest, lohnt es sich, die langfristige Perspektive zu klären. Ob als Kapitalanlage oder mit Blick auf spätere Eigennutzung oder Verkauf: Ziel ist, Entscheidungen so zu treffen, dass sie flexibel, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich abgesichert sind.

Wichtige Aspekte dabei:

Finanzielle Planung - Mieteinnahmen realistisch kalkulieren, Rücklagen einplanen, Verwaltung überschaubar halten.

Rechtliche Sicherheit - Alle Vereinbarungen und Fristen transparent und korrekt regeln.

Vertragsgestaltung - Mietverträge so gestalten, dass sie Deinen Zielen entsprechen und Anpassungen bei Bedarf ermöglichen.

Marktorientierte Mietpreise - Faire, marktgerechte Mieten sichern Einnahmen und erleichtern spätere Entscheidungen.

Recht & Alltag zusammen denken

Damit die Vermietung gut läuft, müssen rechtliche Vorgaben und der Vermietungsalltag zusammenpassen. Das bedeutet: Mietvertrag, Nebenkosten-abrechnung und Instandhaltungsplan früh mit rechtlicher Unterstützung erstellen und klar dokumentieren.

Gleichzeitig lohnt es sich, die Abläufe im Alltag klar zu regeln: Wer kümmert sich um Anfragen, Reparaturen oder Wartungen? Klare Abläufe und transparente Kommunikation machen den Alltag planbar und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Finanziell realistisch bleiben

Neben den Mieteinnahmen gehören Rücklagen für Instandhaltung, Leerstände und unerwartete Kosten zur Kalkulation. Nur mit einem klaren Zahlenbild lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Kaufnebenkosten: einmalig
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbuchkosten
Finanzierungskosten: laufend
  • Zinsen
  • ggf. Bereitstellungszinsen
Betriebskosten: umlagefähig
  • Heizkosten
  • Warmwasser
  • Kaltwasser
  • Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausstrom
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Gebäude-Sachversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne
Betriebskosten: nicht umlagefähig
  • Reparaturen
  • Instandhaltung
  • Instandsetzung
  • Bankgebühren
  • Verwaltungskosten
  • Rücklagenzuführung
  • Kosten für Neuvermietung
Versicherungen: laufend, nicht umlagefähig
  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Vermieter:innen
Rücklagen
  • Rücklagen für größere Sanierungen
  • Leerstand oder ungeplante Ausgaben
Eine gute Grundlage für Deine Entscheidung bilden überprüfbare Informationen der potenziellen Mietpartei wie:
  • eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft
  • ein Arbeitsvertrag und die drei letzten Einkommensnachweise 
  • eine aktuelle Schufa-Auskunft

Diese Unterlagen geben Dir Orientierung, ob die Miete langfristig machbar ist.

Beispiele für typische Aufgaben einer Hausverwaltung:
  • Erstellung und Versand der Nebenkostenabrechnungen
  • Organisation von Reparaturen, Wartung und Instandhaltung
  • Verwaltung von Mietverträgen, Kautionen und Mieterakten
  • Kommunikation mit Handwerker:innenBehörden, oder Dienstleistern
  • Durchführung von regelmäßigen Wohnungsbegehungen und Kontrollen
  • Unterstützung bei Mieterwechseln, z. B. Wohnungsübergaben und Abnahmen

Wann darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete darf höchstens so hoch sein, wie andere vergleichbare Wohnungen in der Umgebung (Mietspiegel), gesetzlich geregelt durch §558 BGB.

Nach Modernisierung

Führst Du Modernisierungen durch (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung), darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden, §559 BGB.

Staffel- oder Indexmiete

Bei vertraglich vereinbarter Staffelmiete oder Indexmiete sind Erhöhungen im Mietvertrag festgelegt.

Fristen beachten

Mieterhöhungen müssen in der Regel mindestens drei Monate vorher angekündigt werden. Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % steigen (in einigen Regionen 15 % - örtliche Regelungen beachten).

Wann darf eine Abmahnung erfolgen?

Vertragsverletzungen

Wenn Mieter:innen wiederholt Pflichten aus dem Mietvertrag verletzen, z. B. zahlungsrückstände, Ruhestörungen, unerlaubte Untervermietung oder Schäden an der Wohnung.

Vor Kündigung

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Abmahnung häufig Voraussetzung, bevor eine fristgerechte Kündigung rechtlich wirksam werden kann.

Tipps:

Sachlich bleiben - Die Abmahnung soll informieren, nicht bestrafen.

Dokumentieren - Bewahre Kopien auf, um bei späteren Streitigkeiten abgesichert zu sein.

Zeitnah reagieren - Je schneller Du auf Verstöße reagierst, desto eher lassen sich Konflikte klären.

Wie muss eine Abmahnung zugestellt werden?

Schriftform empfohlen

Eine schriftliche Abmahnung ist rechtlich belastbarer und dokumentiert den Vorgang.

Zustellung

Am besten persönlich gegen Unterschrift oder per Einschreiben, damit Du nachweisen kannst, dass die Abmahnung zugestellt wurde.

Inhalt
  • Konkrete Beschreibung des Verstoßes
  • Bezug auf die entsprechende Vertrags- oder Rechtsgrundlage
  • Aufforderung, das Verhalten künftig zu ändern
  • Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Wiederholung
Fristen und Gründe
Wann darf ich kündigen?
Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer, §573c BGB:

  • bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate
  • 5-8 Jahre 6 Monate
  • über 8 Jahre 9 Monate
Welche Gründe sind zulässig?
Zulässige Kündigungsgründe, §573 BGB
  • Eigenbedarf
  • Dauerhafte Vertragsverletzungen (z. B. wiederholte Mietrückstände)
  • Wirtschaftliche oder betriebliche Notwendigkeit
Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?
Außerordentliche (fristlose) Kündigung, §543 BGB

Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, z. B. erhebliche Zahlungsverzüge oder starke Störungen.

Welche Form ist zu beachten?
Schriftform Pflicht

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Zustellung
  • Persönlich mit Unterschrift der Mieter:in oder
  • Per Einschreiben mit Rückschein
Zugestellt gilt die Kündigung

Sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt, sodass er die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen (z. B. beim Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe).

Was ist zu dokumentieren?
Alle Schritte, Termine und Zustellungen

Die sollten sorgfältig dokumentiert werden, um im Streitfall rechtlich abgesichert zu sein.

Was ist darüber hinaus zu beachten?
Kommunikation, Reagieren und Absprachen

Klare Kommunikation, zeitnahes Reagieren auf Probleme und transparente Absprachen helfen oft, Kündigungen zu vermeiden. Ein offenes Mietverhältnis kann viele Konflikte schon im Vorfeld lösen.