Die Auflassungsvormerkung sichert beim Immobilienkauf Deinen Anspruch auf das Eigentum, schützt vor Doppelverkäufen und hat Vorrang im Grundbuch. Sie wird nach Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Notar eingetragen und dauert meist einige Tage bis Wochen.
Ein zentrales Instrument zur rechtlichen Absicherung beim Kauf einer Immobilie ist die Auflassungsvormerkung. Diese Eintragung im Grundbuch sorgt dafür, dass Dir die Immobilie auch wirklich gehört, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist. Ab diesem Moment kann der Verkäufer das Haus oder die Wohnung nicht noch einmal verkaufen und auch nicht mehr mit neuen Schulden belasten.
Rechtliche Grundlage für die Auflassungsvormerkung ist § 883 BGB. Dein Anspruch auf die Immobilie wird durch diese Aufmerkung im Grundbuch gesichert und gewährt dir Vorrang vor allen späteren Eintragungen.
Dauer: Meist dauert die Eintragung einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts.
Kosten: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung kostet in der Regel 0,25 % des Kaufpreises der Immobilie. Das ist etwa die Hälfte der Grundbuchgebühren. Da der Notar die Antragstellung übernimmt, fallen die Gebühren automatisch im Rahmen der Kaufabwicklung an.
Sobald die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, hat sie höchste Priorität. Das bedeutet: Du stehst an erster Stelle, wenn es um das Grundstück geht. Alle nachfolgenden Belastungen wie neue Grundschulden oder Pfandrechte sind nachrangig.
Somit genießt Du jetzt:
Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung geht es in der Auflassungsvormerkung nicht um das gesamte Grundstück, sondern um die Unterteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Deine Eigentumswohnung ist das Sondereigentum, während das Grundstück zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die Auflassungsvormerkung sichert in diesem Fall Dein Sondereigentum und schützt Deinen Anspruch auf diese konkrete Wohnung, nicht auf das Grundstück.
Auch hier wird die Vormerkung in Abteilung II eingetragen, so bist du rechtlich abgesichert, dass niemand die Wohnung anderweitig verkauft oder sie belastet, bevor Du Eigentümer bist. Das Gemeinschaftseigentum bleibt davon unberührt, Belastungen hierfür können weiterhin bestehen.
Die Auflassungsvormerkung ist für den Immobilienkauf nur temporär notwendig. Sobald das Eigentum offiziell auf Dich übertragen wurde, wird sie wieder gelöscht.
Direkt nach der endgültigen Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Die Löschung wird in der Regel vom Notar veranlasst, der auch den Kaufvertrag abgewickelt hat.
Nach der Löschung ist das Grundbuch „frei” für weitere Eintragungen, wie neue Grundschulen oder Änderungen beim Eigentum. Das bedeutet für Dich: Dein Eigentumsrecht ist endgültig gesichert und alle Sicherungen im Grundbuch sind aktualisiert.
Die Gebühren für die Löschung sind meist gering und werden zusammen mit den übrigen Grundbuchgebühren abgerechnet.
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