Die neue Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit Asbest auch für Privatpersonen. Was Du jetzt bei einer Sanierung beachten musst: Tipps & Infos.
Asbest wurde jahrzehntelang als Baumaterial eingesetzt – heute weiß man: Schon kleinste Fasern können Krebs auslösen. Wer ein älteres Haus saniert, sollte genau wissen, wo Gefahren lauern. Beim Bohren, Schleifen oder Abreißen von Asbest entstehen Fasern, die tief in die Lunge gelangen und dort Schaden anrichten können. In vielen Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, steckt noch Asbest – seit 1993 ist der Einsatz des Baustoffs in Deutschland verboten. Die Sanierung solcher Gebäude unterliegt seit Dezember 2024 strengeren Vorschriften: Die überarbeitete Gefahrstoffverordnung legt genau fest, wie mit Asbest umzugehen ist.
Als roher Baustoff besitzt Asbest eine faserige Struktur und eine grün-graue Farbe. Allerdings ist Asbest im Haus nicht immer eindeutig zu erkennen, denn häufig wurde der Stoff in Produkten wie Klebern, Spachtelmassen oder in Putz verarbeitet und ist mit bloßem Auge nicht zu identifizieren. Sind diese Produkte fest verbaut, geht keine gesundheitliche Gefahr vom Asbest aus - erst beim Arbeiten an asbesthaltigen Materialien werden die giftigen Fasern freigesetzt.
Daher ist es wichtig, vor einer Sanierung genau zu untersuchen, in welchen Materialien der Giftstoff enthalten sein könnte. Besonders typische Fundorte in Wohngebäuden sind:
Sicher identifizieren lässt sich Asbest nur durch eine technische Analyse der Verdachtsstoffe. Diese wird von Fachbetrieben und Sachverständigen durchgeführt.
Wenn Du vermutest oder entdeckst, dass in Deinem Haus Asbest verbaut ist, gilt: Keine Panik – aber auch nicht selbst anfassen! Vermeide das Betreten oder Bearbeiten des betroffenen Bereichs und lüfte nicht, da dadurch Fasern im Haus verteilt werden könnten. Stattdessen sollte so wenig Luftbewegung wie möglich entstehen. Wende Dich umgehend an eine zertifizierte Fachfirma, die auf Asbestsanierung spezialisiert ist. Nur Profis dürfen Proben entnehmen, die Gefährdung beurteilen und eine fachgerechte Sanierung durchführen.
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung von 2024 wird der Umgang mit Asbest bei Bau- und Sanierungsarbeiten neu geregelt – auch für Dich als Privatperson. Ziel ist es, das Risiko einer Asbestfreisetzung und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken konsequent zu vermeiden. Besitzt Du ein Haus, das vor 1993 gebaut wurde, solltest Du besonders aufmerksam sein: In solchen Gebäuden muss immer mit Asbest gerechnet werden, auch wenn dies auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Liegen keine Informationen über mögliche Schadstoffe vor, besteht vor Sanierungsmaßnahmen oder der Beauftragung einer Firma die Pflicht zur Erkundung – beispielsweise über das Bauamt oder durch eine Fachuntersuchung.
Zusätzlich wurde in der neuen Gefahrstoffverordnung das umstrittene Überdeckungsverbot präzisiert: Es ist nicht mehr erlaubt, asbesthaltige Bauteile, die einzeln befestigt wurden (z. B. Dach- oder Fassadenplatten), einfach zu überbauen oder fest zu überdecken. Ebenso sind Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an Asbestzementdächern oder ‑verkleidungen verboten, wenn diese nicht vollflächig beschichtet sind.
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Für Deine Sanierung bedeutet die neue Gefahrstoffverordnung ganz konkret Folgendes:
Bevor Du mit Arbeiten beginnen kannst, musst Du klären, ob Asbest im Gebäude vorhanden sein könnte. Dabei gilt:
Auch als Privatperson bist Du jetzt verpflichtet: