Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld ist eine Eintragung im Grundbuch, die Banken als Kreditsicherheit für viele Baufinanzierungen verlangen. Wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig, kann die Bank oder das Kreditinstitut das finanzierte Objekt zwangsvollstrecken und versteigern lassen.
Wie wird eine Grundschuld beantragt?
Die kreditgebende Bank erstellt ein Formular zur Grundschuldbestellung. Hier kann die Bank beispielsweise die Vollstreckung im Falle eines Zahlungsausfalls vereinfachen, womit kein Gang zum Gericht mehr nötig wird. Außerdem kann vermerkt werden, dass der Schuldner im Falle des Zahlungsausfalls mit seinem gesamten anderweitigen Vermögen haftet.
Dieses Formular muss vom der Kreditnehmer unterschrieben und notariell beglaubigt werden. Der Notar reicht diese Urkunde dann beim Grundbuchamt ein, welches die Grundschuld daraufhin im Grundbuch vermerkt. Den Nachweis hierfür erhält daraufhin die kreditgebende Bank.
Was kostet eine Grundschuld?
Die Kosten einer Grundschuldbestellung liegen im Durchschnitt zwischen 0,8 % und 1 % des Kaufpreises der Immobilie. Diese Kosten entstehen durch die Gebühren des Notars und den Gebühren des Grundbuchamtes für die Eintragung der Grundschuld.
Kann man eine Grundschuld löschen lassen?
Die Grundschuld kann auch nach vollständiger Rückzahlung des Kredits weiter bestehen. Allerdings haben Kreditnehmer nach Begleichung der Schulden ein Recht auf Rückgabe der Grundschuld. Hierfür bestätigt die Bank dem Schuldner eine Löschungsbewilligung, die ein Notar dann prüft und die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragt.

